Das hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 25. November 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Falle einer extremen Nutzung eines Firmen-Mobiltelefons für Privatgespräche eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne eine vorhergehende Abmahnung sozial gerechtfertigt sein kann, selbst wenn die Privatnutzung grundsätzlich geduldet wurde.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter über mehrere Monate hinweg jeweils Telefonkosten für Privatgespräche in Höhe von durchschnittlich Euro 380,00 verursacht.
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Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es keinen festen Prozentsatz – das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Die Dauer der Befristung, die Art der Tätigkeit, die nötige Einarbeitung: Es kommt auf den Einzelfall an. Klar ist aber immerhin, was passiert, wenn die Probezeit im Vertrag zu lang war. Befristete Arbeitsverhältnisse können von Vorteil sein, ob nun für...
Ein frisches Tattoo kann sich entzünden, das ist bekannt. Deshalb bekommt, wer nach dem Besuch beim Tätowierer krank wird, nach einem aktuellen Urteil keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Es ist eine konsequente Entscheidung: Jeder darf sich tätowieren lassen. Das Risiko aber trägt er selbst. Wer sich ein Tattoo stechen lässt und danach krank wird, rechnet kaum damit, dann keinen Anspruch...