Das hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 25. November 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Falle einer extremen Nutzung eines Firmen-Mobiltelefons für Privatgespräche eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne eine vorhergehende Abmahnung sozial gerechtfertigt sein kann, selbst wenn die Privatnutzung grundsätzlich geduldet wurde.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter über mehrere Monate hinweg jeweils Telefonkosten für Privatgespräche in Höhe von durchschnittlich Euro 380,00 verursacht.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Ein frisches Tattoo kann sich entzünden, das ist bekannt. Deshalb bekommt, wer nach dem Besuch beim Tätowierer krank wird, nach einem aktuellen Urteil keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Es ist eine konsequente Entscheidung: Jeder darf sich tätowieren lassen. Das Risiko aber trägt er selbst. Wer sich ein Tattoo stechen lässt und danach krank wird, rechnet kaum damit, dann keinen Anspruch...
Das LAG Düsseldorf hat kürzlich eine Kündigung in der Probezeit für unwirksam erklärt, weil sein Vorgesetzter dem Arbeitnehmer zuvor gesagt hatte, er würde übernommen werden. Falsche Versprechen der Führungskräfte können für Arbeitgeber gefährlich werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf stellte fest, dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit unzulässig sein kann, wenn der Arbeitgeber zuvor Aussagen getroffen hat, die ein berechtigtes...