Kündigung wegen Missbrauchs des dienstlichen Mobiltelefons

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Das hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt hat ent­schie­den (Urteil vom 25. Novem­ber 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Fal­le einer extre­men Nut­zung eines Fir­men-Mobil­te­le­fons für Pri­vat­ge­sprä­che eine ordent­li­che Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses auch ohne eine vor­her­ge­hen­de Abmah­nung sozi­al gerecht­fer­tigt sein kann, selbst wenn die Pri­vat­nut­zung grund­sätz­lich gedul­det wur­de.

In dem ent­schie­de­nen Fall hat­te ein Mit­ar­bei­ter über meh­re­re Mona­te hin­weg jeweils Tele­fon­kos­ten für Pri­vat­ge­sprä­che in Höhe von durch­schnitt­lich Euro 380,00 ver­ur­sacht.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Alternative Feiertagsregelungen: Wie Unternehmen auf religiöse Vielfalt Rücksicht nehmen können

Was tun, wenn Arbeitnehmer Weihnachten nicht feiern? In einer multikulturellen Arbeitswelt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, religiöse Vielfalt zu berücksichtigen – besonders, wenn es um Feiertage geht. Das deutsche Arbeitsrecht bietet flexible Lösungen, von Gleitzeit über Sonderurlaub bis hin zum Tausch von Feiertagen.   Auch die Bemühungen der US-amerikanischen Regierung, Inklusions- und Vielfaltsmaßnahmen zurückzudrängen, ändern nichts daran, dass wir in...

Mann bewirbt sich auf Job für „Sekretärin“: Entschädigung wegen Diskriminierung?

Die Sekretärin, der Mechaniker – alte Stereotype in Stellenanzeigen können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Sogenannte AGG-Hopper versuchen, Fehler auszunutzen und auf Entschädigung zu klagen. Das klappt nicht immer, doch die Fälle lehren viel darüber, worauf Arbeitgeber achten sollten, wenn sie eine Stelle ausschreiben. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Streitigkeiten aufgrund angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren. Es gibt eine...