Kündigung wegen Missbrauchs des dienstlichen Mobiltelefons

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Das hes­sis­che Lan­desar­beits­gericht hat entsch­ieden (Urteil vom 25. Novem­ber 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Falle ein­er extremen Nutzung eines Fir­men-Mobil­tele­fons für Pri­vat­ge­spräche eine ordentliche Kündi­gung des Arbeitsver­hält­niss­es auch ohne eine vorherge­hende Abmah­nung sozial gerecht­fer­tigt sein kann, selb­st wenn die Pri­vat­nutzung grund­sät­zlich geduldet wurde.

In dem entsch­iede­nen Fall hat­te ein Mitar­beit­er über mehrere Monate hin­weg jew­eils Tele­fonkosten für Pri­vat­ge­spräche in Höhe von durch­schnit­tlich Euro 380,00 verur­sacht.

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