Kündigung wegen Missbrauchs des dienstlichen Mobiltelefons

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Das hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt hat ent­schie­den (Urteil vom 25. Novem­ber 2004 – 5 Sa 1299/04), dass im Fal­le einer extre­men Nut­zung eines Fir­men-Mobil­te­le­fons für Pri­vat­ge­sprä­che eine ordent­li­che Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses auch ohne eine vor­her­ge­hen­de Abmah­nung sozi­al gerecht­fer­tigt sein kann, selbst wenn die Pri­vat­nut­zung grund­sätz­lich gedul­det wur­de.

In dem ent­schie­de­nen Fall hat­te ein Mit­ar­bei­ter über meh­re­re Mona­te hin­weg jeweils Tele­fon­kos­ten für Pri­vat­ge­sprä­che in Höhe von durch­schnitt­lich Euro 380,00 ver­ur­sacht.

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