Der Sommer hat in ganz Deutschland Einzug gehalten. Ohne klimatisiertes Büro können hohe Temperaturen schnell anstrengend und ermüdend sein. Doch Arbeitgeber sehen es nicht immer gern, wenn Angestellte zu locker-luftiger Kleidung und offenen Schuhen greifen. Was Mitarbeiter dürfen – auch in Banken und Anwaltskanzleien.
Die Wahl der optimalen Sommerkleidung im Büro hängt von verschiedenen Faktoren ab. Damit sind nicht Stoffe, Schnitte und Farben gemeint. Hier soll es stattdessen um die Rechtsfragen rund um die Sommerkleidung gehen. Die Antworten richten sich auch danach, in welcher Branche man tätig ist, welcher Arbeit man nachgeht und wie diese ausgestaltet ist. Und nicht nur, wer schon mal für Versicherer, Banken oder Anwaltskanzleien gearbeitet ist, wird wissen: Kleidung ist immer auch eine Frage der Unternehmenskultur, egal zu welcher Jahreszeit.
Vorneweg: Das Gesetz schreibt keine konkrete Kleiderordnung fürs Büro vor. Ausgenommen sind und immer Vorrang haben natürlich Berufs- und Sicherheitskleidung – sie müssen getragen werden, egal wie das Wetter ist.
Arbeitnehmer, die nicht unter diese gesetzlichen Vorschriften fallen, dürfen sich also grundsätzlich kleiden, wie sie möchten. Aber dem Arbeitgeber steht das Direktionsrecht zu, so dass er durchaus Vorgaben zum Auftreten seiner Belegschaft machen kann. Auch Betriebsvereinbarungen können die Arbeitskleidung regeln. Doch grenzenlos sind auch diese Befugnisse nicht.
Von Polizist bis Koch: Genaue Vorgaben zur Arbeitskleidung
In einigen Bereichen sind Arbeitnehmer schon aus Arbeitsschutzgründen gesetzlich verpflichtet, Berufskleidung zu tragen. Dies gilt etwa für „Uniform-Berufe“ mit Verletzungsgefahr wie Polizist, Soldat oder Feuerwehrmann. Aber auch für Handwerksberufe und im Gesundheitswesen, wo es zu Kontakt mit kranken Menschen kommt, gibt es Vorgaben zur Kleidung. Arbeitgeber müssen dann dafür sorgen, dass die Mitarbeiter richtig und sicher angezogen sind.
Aus Tarifverträgen, aus Betriebsvereinbarungen oder einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag kann sich eine solche Verpflichtung ebenfalls ergeben. Auch bei einem Koch, der beim Kochen schützende Kleidung tragen muss, können Vorgaben aus hygienischen Gründen sinnvoll sein.
Konservative Berufe
Das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt es aber auch in anderen Unternehmen, der Belegschaft bestimmte Vorschriften zur Arbeitskleidung zu machen. Das muss nicht willkürlich sein, sondern dient meist einem sachlichen Zweck – vor allem dann, wenn Kundenkontakt besteht oder das äußere Erscheinungsbild zum Image des Unternehmens beiträgt.
In vielen Banken, Versicherungen oder Anwaltskanzleien etwa sind klassische, formelle Outfits wie lange Hosen, Hemden, Blusen oder geschlossene Schuhe weiterhin die Norm – unabhängig von den Außentemperaturen. Allerdings muss durchaus danach unterschieden werden, ob tatsächlich Kundenkontakt besteht; außerdem haben sich auch in vielen „konservativen“ Berufen die Vorstellungen von korrekter Arbeitskleidung im Laufe der Jahre gelockert, so dass zumindest der weiße Sneaker Einzug gehalten hat.
Sollte sich ein Angestellter nicht dem Arbeitsumfeld entsprechend kleiden, besteht die Möglichkeit einer Abmahnung. Voraussetzung hierfür ist aber, dass den Angestellten eine gewisse Kleiderordnung bekannt ist und derjenige vorab darauf hingewiesen wurde, dass sein Outfit aus bestimmten Gründen als unangemessen empfunden wird.
Die Grenzen des Direktionsrechts — und doch noch ein paar Kleidungstipps
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist außerdem nicht unbegrenzt. Als Faustformel gilt: Wenn die Kleidung die Leistungsfähigkeit und das Arbeitsumfeld nicht wesentlich beeinträchtigt, hat der Arbeitgeber eher kein Mitspracherecht.
Auch wenn es keine Vorschriften gibt, so gibt es zumindest ein paar Grundregeln, die eingehalten werden sollten. Kleider und Röcke sollten nicht zu kurz sein — eine Handbreit oberhalb der Knie ist hier eine gute Richtlinie. Ferner sollte man – Männlein wie Weiblein — auf freizügige Tops und Flip-Flops verzichten, das wirkt zu freizeitmäßig. Bei Männern sind Shorts in der Regel nicht gern gesehen, sie haben die Möglichkeit, auf temperaturausgleichende Stoffe wie Leinen oder Baumwolle zurückzugreifen. Viel mehr Spielraum haben Männer nicht.
Auf die Einhaltung dieser Regeln sollten Arbeitgeber aber nur bei Kundenkontakt drängen. Bei hochsommerlichen Temperaturen sollte im Vordergrund stehen, dass sich die Arbeitnehmer wohl fühlen und ihrer Arbeit bestmöglich nachkommen können.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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