Voller Mutterschutz bald auch für Selbstständige?

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Eine Geset­zesini­tia­tive der Europäis­chen Kom­mis­sion, auf die sich die EU-Mit­glied­staat­en jet­zt geeinigt haben, sieht vor, dass jede selb­st­ständig tätige Frau und jede Ehe- oder Lebenspart­ner­in eines selb­st­ständig Erwerb­stäti­gen kün­ftig ein Recht auf min­destens 14 Wochen Mut­ter­schaft­surlaub erhal­ten soll. Damit die Frau ihre Erwerb­stätigkeit unter­brechen kann, soll sie aus­re­ichende Mut­ter­schut­zleis­tun­gen erhal­ten. Ob der Mut­ter­schaft­surlaub und die Mit­glied­schaft in sozialen Ver­sicherungssys­te­men auf verpflich­t­en­der oder frei­williger Basis erfol­gt, muss durch die jew­eili­gen Mit­glied­staat­en geregelt wer­den.

Es wird davon aus­ge­gan­gen, dass der Min­is­ter­rat die Richtlin­ie for­mal annehmen wird. Die Mit­glied­staat­en haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzuset­zen – bei Umset­zungss­chwierigkeit­en sog­ar bis zu vier Jahre.

Den voll­ständi­gen Text des Vorschlages für eine Richtlin­ie des Europäis­chen Par­la­mentes und des Rates zur Ver­wirk­lichung des Grund­satzes der Gle­ich­be­hand­lung von Män­nern und Frauen, die eine selb­ständi­ge Erwerb­stätigkeit ausüben, und zur Aufhe­bung der Richtlin­ie 86/613/EWG find­en Sie unter: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=608&langId=de.

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