Voller Mutterschutz bald auch für Selbstständige?

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Eine Geset­zes­in­itia­ti­ve der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on, auf die sich die EU-Mit­glied­staa­ten jetzt geei­nigt haben, sieht vor, dass jede selbst­stän­dig täti­ge Frau und jede Ehe- oder Lebens­part­ne­rin eines selbst­stän­dig Erwerbs­tä­ti­gen künf­tig ein Recht auf min­des­tens 14 Wochen Mut­ter­schafts­ur­laub erhal­ten soll. Damit die Frau ihre Erwerbs­tä­tig­keit unter­bre­chen kann, soll sie aus­rei­chen­de Mut­ter­schutz­leis­tun­gen erhal­ten. Ob der Mut­ter­schafts­ur­laub und die Mit­glied­schaft in sozia­len Ver­si­che­rungs­sys­te­men auf ver­pflich­ten­der oder frei­wil­li­ger Basis erfolgt, muss durch die jewei­li­gen Mit­glied­staa­ten gere­gelt wer­den.

Es wird davon aus­ge­gan­gen, dass der Minis­ter­rat die Richt­li­nie for­mal anneh­men wird. Die Mit­glied­staa­ten haben dann zwei Jah­re Zeit, die neu­en Vor­schrif­ten in natio­na­les Recht umzu­set­zen – bei Umset­zungs­schwie­rig­kei­ten sogar bis zu vier Jah­re.

Den voll­stän­di­gen Text des Vor­schla­ges für eine Richt­li­nie des Euro­päi­schen Par­la­men­tes und des Rates zur Ver­wirk­li­chung des Grund­sat­zes der Gleich­be­hand­lung von Män­nern und Frau­en, die eine selb­stän­di­ge Erwerbs­tä­tig­keit aus­üben, und zur Auf­he­bung der Richt­li­nie 86/613/EWG fin­den Sie unter: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=608&langId=de.

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