Voller Mutterschutz bald auch für Selbstständige?

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Eine Geset­zesini­tia­tive der Europäis­chen Kom­mis­sion, auf die sich die EU-Mit­glied­staat­en jet­zt geeinigt haben, sieht vor, dass jede selb­st­ständig tätige Frau und jede Ehe- oder Lebenspart­ner­in eines selb­st­ständig Erwerb­stäti­gen kün­ftig ein Recht auf min­destens 14 Wochen Mut­ter­schaft­surlaub erhal­ten soll. Damit die Frau ihre Erwerb­stätigkeit unter­brechen kann, soll sie aus­re­ichende Mut­ter­schut­zleis­tun­gen erhal­ten. Ob der Mut­ter­schaft­surlaub und die Mit­glied­schaft in sozialen Ver­sicherungssys­te­men auf verpflich­t­en­der oder frei­williger Basis erfol­gt, muss durch die jew­eili­gen Mit­glied­staat­en geregelt wer­den.

Es wird davon aus­ge­gan­gen, dass der Min­is­ter­rat die Richtlin­ie for­mal annehmen wird. Die Mit­glied­staat­en haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzuset­zen – bei Umset­zungss­chwierigkeit­en sog­ar bis zu vier Jahre.

Den voll­ständi­gen Text des Vorschlages für eine Richtlin­ie des Europäis­chen Par­la­mentes und des Rates zur Ver­wirk­lichung des Grund­satzes der Gle­ich­be­hand­lung von Män­nern und Frauen, die eine selb­ständi­ge Erwerb­stätigkeit ausüben, und zur Aufhe­bung der Richtlin­ie 86/613/EWG find­en Sie unter: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=608&langId=de.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Rund um die Weihnachtsfeier, Teil 2: Was Arbeitgeber sonst noch wissen sollten

Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche  sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird.   Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....

Weihnachtsfeier: Rechte, Pflichten und Konsequenzen für Arbeitgeber

Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden?   Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...