Die Bundesregierung zeigt sich großzügig. Ganz nach dem Vorbild des erfolgreichen Corona-Bonus‘ ermöglicht eine neue Vorschrift im Einkommensteuergesetz es Unternehmen ab sofort, ihren Mitarbeitern steuerfrei eine Prämie auszuzahlen. Sie soll die hohen Lebenshaltungskosten abmildern.
Am 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet. Teil dieses Gesetzes ist auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG), die für Unternehmen wichtig werden kann.
§ 3 EStG wird um eine Regelung ergänzt, nach der Arbeitgeber vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei auszahlen kann. Um die gestiegenen Verbraucherpreise abzumildern, können Unternehmen bis zu diesem Betrag Zuschüsse oder Sachbezüge gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG n.F.), möglich ist das als Einmalzahlung oder auch in mehreren Tranchen.
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Die Regelung entspricht damit dem schon bekannten Corona-Bonus.
Dr. Christian Ostermaier ist Partner bei SNP Schlawien Partnerschaft mbB berät Unternehmen aller Größen, meist mittelständische Unternehmen, sowie deren Gesellschafter in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird. Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....
Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden? Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...