Eine Auszeit vom Job, das ist für viele Arbeitnehmer ein großer Wunsch. Unternehmen nutzen die Möglichkeit eines Sabbaticals, um ihre Mitarbeiter an sich zu binden. Bei der Ausgestaltung sollte man das richtige Modell wählen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Einmal die Route 66 abfahren, eine Ausbildung zur Yogalehrerin machen oder sich einfach in der weiten Welt verlieren: Viele große Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern an, ein Sabbatical zu nehmen, um sich einen Traum zu erfüllen oder einfach eine Auszeit vom Alltag zu genießen. Wie auch das Home Office oder das Mobile Office ist es ein attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und an sich zu binden.
Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, steht für eine berufliche Auszeit, die üblicherweise drei bis zu zwölf Monate beträgt. Rechtlich betrachtet vereinbart der Arbeitnehmer dabei mit seinem Arbeitgeber für diesen Zeitraum eine Suspendierung von der Arbeitspflicht.
Anders als Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst können Arbeitnehmer ihren Wunsch nach einem „Sabbatical“ nicht auf eine gesetzliche Grundlage stützen: Es gibt keinen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Ein solcher Anspruch kann jedoch vertraglich zwischen den Arbeitsvertragsparteien oder auch kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag begründet werden.
Gestaltungswege fürs Sabbatical
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Arbeitsvertragsparteien, eine Suspendierung von der Arbeitspflicht zu gestalten. Je nach Durchführungsmodell ist darauf zu achten, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen damit einhergehen.
» Unbezahlter Urlaub
Sofern ein Sabbatical durch unbezahlten Urlaub erfolgt, müssen Arbeitnehmer darauf achten, dass sie nur für einen Monat nach dem letzten regulären Arbeitsmonat über den Arbeitgeber sozialversichert sind. Daher sollte bei der Wahl dieses Modells unbedingt vorab die sozialversicherungsrechtliche Seite mit Arbeitgeber und Krankenversicherung geklärt werden.
» Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage
Ferner gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum des Sabbaticals durch Aufhebungsvertrag zu beenden und in dem Vertrag eine Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers zu den ursprünglichen Konditionen zu vereinbaren. Hier besteht jedoch der Nachteil, dass der Arbeitnehmer während seiner Auszeit nicht mehr in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis ist und für die Versicherung gänzlich selbst aufkommen muss.
» Sabbatical mit Zeitwertkonto
Ein beliebtes Modell ist die Durchführung des Sabbaticals dank eines im Unternehmen bestehenden Zeitwertkontos. Durch ein Zeitwertkonto können Beschäftigte einen Teil ihres Bruttogehalts, Boni, Tantiemen oder auch Überstunden und Urlaubstage aufsparen und hierdurch eine längere Freistellungsphase finanzieren. Der Vorteil daran ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf dieses Wertguthaben erst fällig werden, wenn die bezahlte Auszeit in Anspruch genommen wird, sodass der Beschäftigte dann während seines Sabbaticals auch sozialversichert bleibt. Das sollte sorgfältig vorbereitet werden: Eine konkrete Wertguthabenvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien muss regeln, dass auch das fällige monatliche Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase nicht weniger als 70 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der vorausgegangenen zwölf Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt, damit der Arbeitnehmer sozialversichert bleibt.
Wer sich als Arbeitgeber dazu entschließt, seinen Mitarbeitern die Möglichkeit eines Sabbaticals anzubieten, sollte vorher eine rechtliche Beratung hinsichtlich der Ausgestaltung und der damit einhergehenden Risiken auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Anspruch nehmen. Auch hinsichtlich des Wiedereinstiegs in den Betrieb nach der Auszeit müssen einige Vorkehrungen getroffen werden, die vorab durchdacht und vereinbart werden sollten.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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