Hitzefrei am Arbeitsplatz? Der Chef verkündet per Megafon, dass alle an den See können? Das wäre schön, das könnten Unternehmen machen - aber ein Recht der Arbeitnehmer darauf gibt es nicht. Doch Arbeitgeber müssen bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz handeln. Es ist August. Die Temperaturen steigen auf über 34 Grad. Angenehm für einen Sommerurlaub am Mittelmeer. Die etwas schlechtere...
Bevor der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts die an ihn gerichtete Divergenzanfrage des 6. Senats beantwortet, hat er zunächst den Gerichtshof der Europäischen Union zur Beantwortung entscheidungserheblicher Vorfragen ersucht. Der 2. Senat hat daraufhin reagiert und in Ergänzung der Fragen des 6. Senats nachgelegt. (mehr …)
Klar ist, dass ein Recht auf „Fußball gucken“ während der Arbeitszeit nicht besteht. Der Arbeitnehmer kann nicht von seinem Chef einfordern, dass er ihn von seinen arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten während der Arbeitszeit für EM-Fußballspiele befreit. (mehr …)
Sind im Betrieb keine konkreten Regelungen aufgestellt, ist der Konsum von Cannabis nach der Legalisierung auch am Arbeitsplatz nicht mehr per se verboten. Unternehmen sollten ihre Richtlinien überprüfen, auch um ihre Belegschaft zu schützen. (mehr …)
Auch ein Weg, der nicht direkt zum Arbeitsort führt, kann unfallversichert sein, wenn man sein Kind begleitet. Doch der nötige Sachzusammenhang kann schon fehlen, wenn das Kind ab einem bestimmten Punkt mit Mitschülern zur Schule weiter gehen will. Bei Arbeitsunfällen steckt der Teufel oft im Detail. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 22. Februar (Az. 2022 -L...
Erzielt eine Mitarbeiterin nach einer unwirksamen Kündigung anderweitig Einkünfte, muss sie erklären, warum diese nicht angerechnet werden sollten. Auch Verdienst aus selbständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis kann anrechenbar sein und ein auffallend geringes Gehalt im neuen Job kann dem alten Arbeitgeber ebenfalls helfen. (mehr …)
An Deutschlands oberstem Arbeitsgericht bahnt sich eine wichtige Rechtsprechungsänderung an: Das BAG signalisiert, dass Fehler im Anzeigeverfahren von Massenentlassungen bald nicht mehr zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen könnten. Für Unternehmen wäre das ein großes Risiko weniger. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. (mehr …)