Sie senken das Stresslevel, verbreiten gute Laune und bringen Bewegung in den Büroalltag von Frauchen und Kollegen. Doch Allergien, Ängste, Sicherheits- oder Hygienevorschriften können auch gegen Hunde im Office sprechen – es ist am Arbeitgeber, die Interessen auszugleichen. Es lohnt sich, finden Dr. Christian Ostermaier und Henry.
Am 20. Juni 2025 findet deutschlandweit der Tag des Bürohundes statt. Immer am Freitag nach dem Vatertag wird der Nimm-Deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag gefeiert — und das aus gutem Grund. Hunde gehören für viele Menschen zur Familie und tragen dazu bei, Stress abzubauen, für Bewegung zu sorgen und allgemein ein freundliches Klima zu schaffen. Sie jedoch ins Büro mitzunehmen, ist keineswegs selbstverständlich und wirft oft auch rechtliche und organisatorische Fragen auf.
Die Mitnahme von Hunden bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Hunde im Büro das Stresslevel senken können. Sie fordern häufige Pausen und kleine Bewegungseinheiten, was sich positiv auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirkt. Hunde stärken auch den Zusammenhalt im Team, zum Beispiel durch gemeinsames Gassi-Gehen oder – im Fall des Autors dieses Beitrags und seines Teams – durch Ballspiele in den Gängen. Arbeitgeber, die Bürohunde erlauben, zeigen sich damit als mitarbeiterfreundlich. Für Arbeitnehmer, die Haustiere haben, sind sie attraktiver.
Rechtsfragen: So läuft’s mit Bello im Büro
Nun müssen Hunde im Büro nicht nur beschäftigt werden und einen Rückzugsort bekommen. Es stellen sich auch rechtliche Fragen. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, ob Hunde im Büro erlaubt sind. Einen Anspruch, einen Hund mit ins Büro zu bringen, haben Arbeitnehmer nicht, wenn es sich nicht gerade um ausgebildete Assistenzhunde handelt.
In jedem Fall sind auch die Interessen anderer Mitarbeiter zu berücksichtigen, insbesondere Allergien, Ängste oder kulturelle Vorbehalte. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen störungsfreien Büroablauf sicherzustellen. Dazu gehört es auch, dass er mögliche Störungen und Belästigungen durch Hunde verhindern muss. Sicherlich gibt es auch Bereiche, in denen aus Arbeitsschutz- und Hygienegründen die Mitnahme von Hunden nicht möglich ist.
Schließlich stellen sich auch Haftungsfragen. Da eine Betriebshaftpflichtversicherung Schäden, die durch ein mitgebrachtes Haustier entstehen, nicht deckt, sollte der Arbeitgeber darauf bestehen, dass der Hundehalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat.
Der Tag des Bürohundes ist Anlass, über mehr Tierfreundlichkeit am Arbeitsplatz nachzudenken. Mit transparenten Regelungen, Rücksicht auf die Bedürfnisse aller Beteiligten und festen Verantwortlichkeiten gelingt die Integration von Hunden in den Berufsalltag ganz sicher.
Rechtsanwalt
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Solicitor (England und Wales)
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