Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten

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Das All­ge­meine Gle­ich­be­hand­lungs­ge­setz (mehr zum AGG) wurde nun am 17. August 2006 im Bun­des­ge­set­zblatt veröf­fentlicht und ist am Tag nach der Verkün­dung, das heißt am 18. August 2006, in Kraft getreten.

Trotz­dem das Gesetz sehr jung ist, wer­den bere­its Änderun­gen des Geset­zes vor­bere­it­et, da in § 10 des Geset­zes noch das Betrieb­srat­ge­setz und die Sozialauswahl genan­nt sind, obwohl dieser vom Anwen­dungs­bere­ich des Geset­zes ausgenom­men wor­den sind. Die zusam­men mit dem AGG verkün­de­ten und in Kraft getrete­nen Änderun­gen des Arbeits­gerichts­ge­set­zes müssen eben­falls noch ein­mal geän­dert wer­den, da der von der Koali­tion aus­ge­han­delte Kom­pro­miss dort noch nicht voll­ständig berück­sichtigt wor­den war.

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