Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (mehr zum AGG) wurde nun am 17. August 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am Tag nach der Verkündung, das heißt am 18. August 2006, in Kraft getreten.
Trotzdem das Gesetz sehr jung ist, werden bereits Änderungen des Gesetzes vorbereitet, da in § 10 des Gesetzes noch das Betriebsratgesetz und die Sozialauswahl genannt sind, obwohl dieser vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen worden sind. Die zusammen mit dem AGG verkündeten und in Kraft getretenen Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes müssen ebenfalls noch einmal geändert werden, da der von der Koalition ausgehandelte Kompromiss dort noch nicht vollständig berücksichtigt worden war.
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