An Deutschlands oberstem Arbeitsgericht bahnt sich eine wichtige Rechtsprechungsänderung an: Das BAG signalisiert, dass Fehler im Anzeigeverfahren von Massenentlassungen bald nicht mehr zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen könnten. Für Unternehmen wäre das ein großes Risiko weniger. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. (mehr …)