BAG: Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null zulässig

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Am 30. Novem­ber 2021 hat das BAG, Az: 9 AZR 225/21, die Entschei­dung des Lan­desar­beits­gerichts Düs­sel­dorf vom 12. März 2021, Az: 6 Sa 824/20, bestätigt, nach der ein Arbeit­ge­ber berechtigt ist, für Monate, in denen der Arbeit­nehmer auf Grund Kurzarbeit Null keine Arbeit­sleis­tung erbracht hat, den Jahresurlaub­sanspruch zu kürzen.

Das gilt sowohl für den geset­zlichen Urlaub als auch für einen eventuell ver­traglichen Mehrurlaub. Voraus­set­zung sei allerd­ings, dass die Kurzarbeit wirk­sam entwed­er einzelver­traglich – wie im hier entsch­iede­nen Fall – oder durch Betrieb­svere­in­barung (sowie eine Par­al­le­lentschei­dung vom sel­ben Tag, BAG, Az: 9 AZR 234/21) vere­in­bart wurde. Auf Grund Kurzarbeit aus­ge­fal­l­ene Arbeit­stage seien nicht mit Zeit­en mit Arbeit­spflicht gle­ichzustellen. Der kurzarbeits­be­d­ingte Aus­fall ganz­er Arbeit­stage recht­fer­tige die Kürzung des Urlaub­sanspruchs. Im vor­liegen­den Fall hat­te der Arbeit­ge­ber nur für die Monate gekürzt, in denen der Mitar­beit­er gar nicht gear­beit­et hat.

Das BAG scheint aber auch eine Kürzung zulassen zu wollen, wenn in einem Monat nur ein Teil der Arbeit­stage wegen Kurzarbeit aus­ge­fall­en ist. Hier bleiben die Entschei­dungs­gründe abzuwarten. Es dürfte aber fest­ste­hen, dass eine Kürzung nicht zuläs­sig ist, wenn die Arbeit­szeit auf Grund der Kurzarbeit reduziert wird, aber an jedem Tag gear­beit­et wird. Die Berech­nung der tat­säch­lichen Urlaub­stage muss dann nach dem gle­ichen Prinzip erfol­gen, wie bei ein­er unter­jähri­gen Umstel­lung von Vol­lzeit auf Teilzeit.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Zur Motivation: Gericht billigt Inflationsausgleichsprämie nur für aktive Mitarbeiter

Dürfen freiwillige Prämien nur an aktive Mitarbeiter ausgezahlt werden? Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit: Solange der Zweck der Zahlung klar definiert ist, haben Arbeitgeber auch bei der Inflationsausgleichsprämie weitreichende Entscheidungsfreiheit.   Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover hat in einem Urteil vom 17. Mai 2024 (Az. 14 SLa 26/24) klargestellt, dass Arbeitgeber die Freiheit haben, freiwillige Sonderzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie gezielt an...

Rund um die Weihnachtsfeier, Teil 2: Was Arbeitgeber sonst noch wissen sollten

Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche  sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird.   Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....