Nach der Einführung zur Compliance im letzten Beitrag soll in diesem Beitrag näher beleuchtet werden, was Compliance für das Arbeitsrecht bedeutet.
Wie auch in anderen Rechtsbereichen bedeutet Compliance im Arbeitsrecht die Einhaltung sämtlicher relevanten rechtlichen Vorgaben. Die vielfältigen Vorschriften des Arbeitsrechts und die Tatsache, dass diese über viele Gesetze verstreut sind, machen es für ein Unternehmen schwierig, alle Regelungen zu beachten. Dies gilt vor allem für kleine Unternehmen, die sich mit den Regelungen nicht ausreichend beschäftigen und oft gar nicht wissen, welche Vorschriften sie überhaupt beachten müssten. Doch im Falle von Verstößen drohen neben eventuellen Schadenersatzansprüchen auch erhebliche Bußgelder.
Gerade für kleine Unternehmen besteht daher großer Bedarf an rechtlicher Beratung.
Im Rahmen der Compliance sind vor allem die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten. Daneben zählt selbstverständlich auch die Beachtung der steuerlichen Vorschriften und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zu den Verpflichtungen, die jedes Unternehmen in Bezug auf alle bestehenden Arbeitsverhältnisse einhalten muss. Auch die Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes, die vorwiegend im Arbeitsschutzgesetz, im Arbeitssicherheitsgesetz sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt sind, sind zu beachten.
Um die Einhaltung aller Regelungen sicherzustellen, kann es sich empfehlen, den Mitarbeiter/innen in einem Unternehmen Compliance-Regelungen entweder im Rahmen des Direktionsrechts vorzugeben oder diese durch Betriebsvereinbarungen festzulegen. Über diese Compliance-Regelungen kann sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter/innen über ihre Pflichten informiert sind. Außerdem können in den Compliance-Regelungen auch Sanktionen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Vorgaben auch beachtet werden.
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