Compliance — was bedeutet dies für das Arbeitsrecht?

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Nach der Ein­füh­rung zur Com­pli­ance im letz­ten Bei­trag soll in die­sem Bei­trag näher beleuch­tet wer­den, was Com­pli­ance für das Arbeits­recht bedeu­tet.

Wie auch in ande­ren Rechts­be­rei­chen bedeu­tet Com­pli­ance im Arbeits­recht die Ein­hal­tung sämt­li­cher rele­van­ten recht­li­chen Vor­ga­ben. Die viel­fäl­ti­gen Vor­schrif­ten des Arbeits­rechts und die Tat­sa­che, dass die­se über vie­le Geset­ze ver­streut sind, machen es für ein Unter­neh­men schwie­rig, alle Rege­lun­gen zu beach­ten. Dies gilt vor allem für klei­ne Unter­neh­men, die sich mit den Rege­lun­gen nicht aus­rei­chend beschäf­ti­gen und oft gar nicht wis­sen, wel­che Vor­schrif­ten sie über­haupt beach­ten müss­ten. Doch im Fal­le von Ver­stö­ßen dro­hen neben even­tu­el­len Scha­den­er­satz­an­sprü­chen auch erheb­li­che Buß­gel­der.

Gera­de für klei­ne Unter­neh­men besteht daher gro­ßer Bedarf an recht­li­cher Bera­tung.

Im Rah­men der Com­pli­ance sind vor allem die Rege­lun­gen des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes, des Arbeits­zeit­ge­set­zes und der Arbeit­neh­mer­über­las­sung zu beach­ten. Dane­ben zählt selbst­ver­ständ­lich auch die Beach­tung der steu­er­li­chen Vor­schrif­ten und die Abfüh­rung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu den Ver­pflich­tun­gen, die jedes Unter­neh­men in Bezug auf alle bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­se ein­hal­ten muss. Auch die Vor­schrif­ten des tech­ni­schen Arbeits­schut­zes, die vor­wie­gend im Arbeits­schutz­ge­setz, im Arbeits­si­cher­heits­ge­setz sowie in den Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten gere­gelt sind, sind zu beach­ten.

Um die Ein­hal­tung aller Rege­lun­gen sicher­zu­stel­len, kann es sich emp­feh­len, den Mitarbeiter/innen in einem Unter­neh­men Com­pli­ance-Rege­lun­gen ent­we­der im Rah­men des Direk­ti­ons­rechts vor­zu­ge­ben oder die­se durch Betriebs­ver­ein­ba­run­gen fest­zu­le­gen. Über die­se Com­pli­ance-Rege­lun­gen kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die Mitarbeiter/innen über ihre Pflich­ten infor­miert sind. Außer­dem kön­nen in den Com­pli­ance-Rege­lun­gen auch Sank­tio­nen fest­ge­legt wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass die Vor­ga­ben auch beach­tet wer­den.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Alternative Feiertagsregelungen: Wie Unternehmen auf religiöse Vielfalt Rücksicht nehmen können

Was tun, wenn Arbeitnehmer Weihnachten nicht feiern? In einer multikulturellen Arbeitswelt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, religiöse Vielfalt zu berücksichtigen – besonders, wenn es um Feiertage geht. Das deutsche Arbeitsrecht bietet flexible Lösungen, von Gleitzeit über Sonderurlaub bis hin zum Tausch von Feiertagen.   Auch die Bemühungen der US-amerikanischen Regierung, Inklusions- und Vielfaltsmaßnahmen zurückzudrängen, ändern nichts daran, dass wir in...

Mann bewirbt sich auf Job für „Sekretärin“: Entschädigung wegen Diskriminierung?

Die Sekretärin, der Mechaniker – alte Stereotype in Stellenanzeigen können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Sogenannte AGG-Hopper versuchen, Fehler auszunutzen und auf Entschädigung zu klagen. Das klappt nicht immer, doch die Fälle lehren viel darüber, worauf Arbeitgeber achten sollten, wenn sie eine Stelle ausschreiben. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Streitigkeiten aufgrund angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren. Es gibt eine...