Die Auswahl und Einstellung neuer Mitarbeiter stellt für Unternehmen in der Regel einen großen zeitli-chen und finanziellen Aufwand dar. Dessen ungeachtet riskieren viele Arbeitgeber dadurch, dass für den ersten Arbeitstag grundlegende Vorbereitungen nicht getroffen werden, die Mitarbeiter wieder zu verlieren oder zumindest zu enttäuschen. Bemängelt wurden von neu eingestellten Mitarbeitern u. a. folgende Punkte:
Mit etwas Organisation sollte es für jeden Arbeitgeber möglich sein, die vorstehenden Mängel abzu-stellen und somit seine Investition in die Suche des neuen Mitarbeiters zu sichern.
Selbstverständlich gilt die Erkenntnis, dass der Umgang mit den Mitarbeitern für deren Wohlbefinden und Firmentreue entscheidend ist, nicht nur für die ersten Arbeitstage, sondern während der gesamten Beschäftigungsdauer.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Unternehmensziele, von denen ihr Bonus abhängt, nicht rechtzeitig mitteilt, riskiert, 100% Bonus als Schadensersatz auszahlen zu müssen. Das Bundesarbeitsgericht präzisiert seine strenge Rechtsprechung: Auch bloße interne Festlegungen genügt nicht – der Arbeitnehmer muss die Vorgabe nicht einmal einfordern. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem aktuellen Urteil Grundsatzfragen zur Zielvorgabe bei Boni präzisiert. Ziele sind...
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Doch passen Krankmeldung, gescheiterte Urlaubsverlängerung und frühere Abläufe auffällig zusammen, dürfen Arbeitgeber zweifeln. Ein Urteil zeigt, welche Indizien zählen – und was Beschäftigte dann beweisen müssen. Wer als Arbeitnehmer nachweislich erkrankt, muss nicht arbeiten und erhält zunächst dennoch eine Entgeltfortzahlung. Nachweisen können Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit, indem sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dieser kommt...