Einstellungen – der erste Eindruck

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Die Auswahl und Ein­stel­lung neuer Mitar­beit­er stellt für Unternehmen in der Regel einen großen zeitli-chen und finanziellen Aufwand dar. Dessen ungeachtet riskieren viele Arbeit­ge­ber dadurch, dass für den ersten Arbeit­stag grundle­gende Vor­bere­itun­gen nicht getrof­fen wer­den, die Mitar­beit­er wieder zu ver­lieren oder zumin­d­est zu ent­täuschen. Bemän­gelt wur­den von neu eingestell­ten Mitar­beit­ern u. a. fol­gende Punk­te:

  • die Mitar­beit­er wur­den am ersten Arbeit­stag sich selb­st über­lassen;
  • dem Mitar­beit­er stand kein Schreibtisch zur Ver­fü­gung;
  • der E‑Mail-Account des Mitar­beit­ers stand noch nicht zur Ver­fü­gung;
  • der Com­put­er des Mitar­beit­ers war nicht ein­gerichtet;
  • die übri­gen Mitar­beit­er, ins­beson­dere Sicher­heit­skräfte und Emp­fang, waren nicht über den neuen Mitar­beit­er informiert;
  • der Mitar­beit­er wurde nicht eingear­beit­et.

Mit etwas Organ­i­sa­tion sollte es für jeden Arbeit­ge­ber möglich sein, die vorste­hen­den Män­gel abzu-stellen und somit seine Investi­tion in die Suche des neuen Mitar­beit­ers zu sich­ern.

Selb­stver­ständlich gilt die Erken­nt­nis, dass der Umgang mit den Mitar­beit­ern für deren Wohlbefind­en und Fir­men­treue entschei­dend ist, nicht nur für die ersten Arbeit­stage, son­dern während der gesamten Beschäf­ti­gungs­dauer.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

LAG Köln kippt Betriebsratsbeschlüsse: Minderheitenschutz ist nicht nur Förmelei

Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich Beschlüsse eines Betriebsrats für unwirksam erklärt, obwohl sie, jeder für sich betrachtet, formal korrekt waren. Insgesamt betrachtet umgingen sie aber den gesetzlichen Minderheitenschutz. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Betriebsratswahlen und -beschlüsse nicht nur formal korrekt ablaufen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln erinnert daran, dass Arbeitgeber sich stets die Wichtigkeit des gesetzlichen Minderheitenschutzes in Betriebsratsbeschlüssen bewusst...

Echte Bürokratieentlastung: Der digitale Arbeitsvertrag soll kommen

Bürokratieentlastungsgesetze halten nicht immer, was sie versprechen. Doch die jetzt veröffentlichte Formulierungshilfe zum geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält wichtige Änderungen für ein moderneres Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sollen in Textform möglich werden. Wird das umgesetzt, neigt sich die Ära der Papierverträge dem Ende zu.   Am 19. Juni 2024 wurde sie beschlossen: Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD,...