Ein Arbeitnehmer, der sich bei einem firmeninternen Fußballturnier verletzte, war nicht gesetzlich unfallversichert. Das Turnier sei keine versicherte Gemeinschaftsveranstaltung, entschied nach den Instanzgerichten auch das Bundessozialgericht. Es stützt sich dabei auf entscheidende Details. Eine Unternehmensgruppe mit europaweit über 11.000 Mitarbeitenden, davon in Deutschland 6.150 Beschäftigte in 115 Niederlassungen, veranstaltet jährlich ein Fußballturnier. An dem Turnier nehmen ausschließlich Unternehmensangehörige teil....