Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 30. September 2008 (Az.: 12 U 65/08, DB 2008, 2479) entgegen der bisher herrschenden Rechtsprechung angenommen, dass der Nachweis des Zugangs eines Telefaxes durch einen Sendebericht mit "OK"-Vermerk erbracht sei. Nicht erforderlich für den Zugang beim Empfänger sei, dass der Empfänger das Telefax vollständig ausgedruckt habe, vielmehr sei – und hierbei zieht...