Ein immer wieder diskutiertes Thema ist die Frage, unter welchen Umständen ein Layout, etwa eines Buches oder einer Zeitschrift, unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten geschützt ist. Dabei besteht natürlich Einigkeit über den Ausgangspunkt, dass auch ein Layout dann Schutz genießt, wenn es als „Werk“ i.S. des § 2 Abs. 1 UrhG angesehen werden kann, es also insbesondere eine gewisse Schöpfungshöhe, Individualität aufweist....