Das bloße Setzen eines Hyperlinks kann eine Urheberrechtsverletzung sein. Dies entschied der EuGH im letzten Jahr im sog. „Playboy“-Urteil (Urt. v. 08.09.2016, C‑160/15, Volltext). Danach kann ein kommerzieller Anbieter durch Setzen eines Hyperlinks auf Inhalte, die ohne Zustimmung des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht worden sind, eine Urheberrechtsverletzung begehen. Mittlerweile hat sich zu diesem Thema das erste deutsche Gericht geäußert. (mehr …)