Vielleicht haben Sie gelesen, dass eine Verbraucherschutzorganisation gegen Apple vorgeht, weil dieses Unternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines iTunes-Store nach Ansicht der Organisation unzulässige Klauseln verwendet. In der Tat scheinen die Beispiele, die auf heise.de zitiert werden, jenseits des Zulässigen zu liegen, wenn sich Apple etwa vorbehält, nachträglich bereits geschlossene Verträge zu ändern. Nun passiert das alles derzeit in Norwegen...