Zum 1. Januar gab es tiefgreifende Änderungen im Kaufrecht: Der Handel mit digitalen Produkten wird geregelt, die Gewährleistungsrechte werden verbraucherfreundlicher. Höchste Zeit für Unternehmen, die mit digitalen, aber auch mit analogen Produkten Handel treiben, ihre Prozesse, Vertragsmuster und AGB anzupassen, rät Gero Wilke. Im deutschen Kaufrecht gelten aufgrund zweier neuer Gesetze zahlreiche neue gesetzliche Regelungen, mit denen der Bund europäische...