In der Diskussion um das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, das Law-Blog hat bereits kurz berichtet) wird gelegentlich bemängelt, dass das neue Werk vorsieht, dass Produkte und Leistungen, die nicht sonderrechtlich geschützt sind, durch den Wettbewerb grundsätzlich nachgeahmt werden dürfen. Etwa Lehr in einem Artikel in der Financial Times Deutschland meint, dass dies gerade bei Design-Klassikern unbefriedigend sei,...