Meldepflicht bei Arbeitslosigkeit

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Mit Wir­kung zum 01. Janu­ar 2006 wur­den auch die Rege­lun­gen des § 37 b SGB III geän­dert. Auch zukünf­tig ist ein Arbeit­neh­mer ver­pflich­tet, sich bei der Agen­tur für Arbeit als arbeit­su­chend zu mel­den, falls sein Arbeits­ver­hält­nis endet, unab­hän­gig davon, ob dies auf Grund einer Kün­di­gung oder eines Auf­he­bungs­ver­tra­ges erfolgt und ob die­ser durch den Arbeit­ge­ber oder den Arbeit­neh­mer ver­an­lasst wur­de. Die Arbeit­su­chend­mel­dung hat spä­tes­tens drei Mona­te vor Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses zu erfol­gen. Falls zwi­schen der Kennt­nis des Been­di­gungs­zeit­punk­tes und der Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses weni­ger als drei Mona­te mel­den, so hat die Mel­dung inner­halb von drei Tagen – bis­her unver­züg­lich – nach Kennt­nis des Been­di­gungs­zeit­punk­tes zu erfol­gen. Im Fal­le der Nicht­be­fol­gung die­ser Ver­pflich­tung wird grund­sätz­lich eine Sperr­zeit von einer Woche ver­hängt.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis: Bundesarbeitsgericht kippt 25-Prozent-Faustregel

Für die Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es keinen festen Prozentsatz – das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Die Dauer der Befristung, die Art der Tätigkeit, die nötige Einarbeitung: Es kommt auf den Einzelfall an. Klar ist aber immerhin, was passiert, wenn die Probezeit im Vertrag zu lang war.   Befristete Arbeitsverhältnisse können von Vorteil sein, ob nun für...

Arbeitsunfähig wegen entzündeter Tätowierung: Arbeitgeber muss keine Entgeltfortzahlung leisten

Ein frisches Tattoo kann sich entzünden, das ist bekannt. Deshalb bekommt, wer nach dem Besuch beim Tätowierer krank wird, nach einem aktuellen Urteil keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Es ist eine konsequente Entscheidung: Jeder darf sich tätowieren lassen. Das Risiko aber trägt er selbst.   Wer sich ein Tattoo stechen lässt und danach krank wird, rechnet kaum damit, dann keinen Anspruch...