Die Dynamik in der Arbeitswelt bringt auch in diesem Jahr Veränderungen mit sich, die Arbeitgeber im Blick haben sollten. Insbesondere die Anpassungen im gesetzlichen Mindestlohn beeinflussen verschiedene Aspekte der Beschäftigungspraxis. In unserem Interview mit Dr. Christian Ostermaier geben wir einen Überblick über alles Wissenswerte für Arbeitgeber.
Beginnen wir mit den aktuellen Zahlen: Auf welchen Betrag ist der gesetzliche Mindestlohn zu welchem Zeitpunkt angestiegen?
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde. Zuletzt betrug der Mindestlohn noch 12 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn gar auf 12,82 Euro pro Stunde.
Für verschiedene Branchen liegt der Mindestlohn sogar höher, z. B. im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bei 13,50 Euro pro Stunde und im Pflegebereich je nach Qualifizierung bis zu 19,50 Euro pro Stunde.
Hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auch Auswirkungen auf Mini- und Midijobber?
Ja, zumindest Mini- und Midijobber, die nur den Mindeststundenlohn erhalten, verdienen ab 2024 etwas mehr.
Anders als früher brauchen Minijobber und deren Arbeitgeber aber keine Sorge zu haben, dass die Minijobber durch die Erhöhung des Mindestlohns zu Midijobbern werden und aufgrund einer vereinbarten Stundenzahl durch die Erhöhung des Mindestlohns sogar netto weniger verdienen als zuvor: Dieses Mal hat der Gesetzgeber auch daran gedacht, die Geringfügigkeitsgrenze anzupassen. Ab Januar 2024 beläuft sie sich auf 538 Euro monatlich, was einer Steigerung um 18 Euro monatlich im Vergleich zum Vorjahr entspricht und die Mindestlohnerhöhung auffängt; die Jahresverdienstgrenze beträgt dabei 6.456 Euro. Für 2025 liegt die Geringfügigkeitsgrenze dann bei 556 Euro.
Die Midijobobergrenze bleibt im Jahr 2024 aber weiterhin bei 2.000 Euro.
Wie hoch ist denn der Mindestlohn bei einer Vollzeitstelle?
Der allgemeine, nicht branchenspezifische Mindestlohn bei einer Vollzeitstelle, beträgt 2.151,00 Euro. Er errechnet sich bei einer 40-Stunden-Woche aus dem Stundenlohn von 12,41 Euro multipliziert mit den 40 Wochenstunden, dies wiederum multipliziert mit dem Ergebnis von 13 Wochen geteilt durch 3 Monate.
Sollten Arbeitgeber vor diesem Hintergrund jetzt die gültigen Arbeitsverträge prüfen?
Unternehmen, die sich am gesetzlichen Mindestlohn orientieren, müssen zwar den Stundenlohn anheben, aber keine Vertragsänderung mit den Minijobbern zur Reduzierung ihrer Stundenzahl vornehmen, um im Minijobbereich zu bleiben. Auch weiterhin wird mit 43 Monatsstunden nämlich die Minijobgrenze eingehalten. Bei unregelmäßiger Beschäftigung sollten Arbeitgeber aber darauf achten, dass nur so viel Arbeit abgerufen wird, dass der Durchschnittsverdienst monatlich 538 Euro nicht übersteigt.
Bei Midijobbern kann im Hinblick auf die Stundenlohnerhöhung allerdings eine Reduzierung der Monatsstunden erforderlich werden, wenn das Interesse des Midijobbers dahin geht, aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen unter 2.000 Euro zu bleiben.
Wenn bislang für eine Vollzeitstelle ein Festgehalt vereinbart war, das unter 2.151,00 Euro lag, muss der Arbeitgeber das Monatsgehalt erhöhen.
Letztlich verlangt das Nachweisgesetz ohnehin in allen Fällen die Dokumentation der Stundensatzänderung in schriftlicher Form.
Was droht Arbeitgebern bei einem Verstoß?
Zahlt der Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, so muss mit erhöhten Bußgeldern gerechnet werden. Ein Verstoß wird mit bis zu 500.000 Euro geahndet. Eine Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kommt ebenso in Betracht.
Dr. Christian Ostermaier ist Partner bei SNP Schlawien Partnerschaft mbB. Er berät Unternehmen aller Größen, meist mittelständische Unternehmen, sowie deren Gesellschafter in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere auch bei Unternehmenstransaktionen, und des Arbeitsrechts, hier u.a. zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, wie dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Daneben berät Dr. Ostermaier leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Biotechnologie, Software, Handel und Versicherungen. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
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