Die Mitarbeiter am Erfolg zu beteiligen, kann den Erfolg nachhaltig sichern. Dr. Christian Ostermaier hat zum Abschluss unserer Mini-Serie die verschiedenen Modelle auf einen Blick. Und Tipps für Unternehmer, um das für sie perfekt passende Modell zu finden.
Mitarbeiterbindung und ‑motivation brauchen mehr als nur Geld. Und doch können auch Beteiligungen die Bindung ans Unternehmen und damit die Motivation enorm steigern. Es geht dabei eben nicht nur um Geld. Es geht darum, mit dem Schicksal des Unternehmens verbunden zu sein und im besten Fall von seinem Erfolg zu profitieren.
In den ersten drei Teilen unserer Mini-Serie haben wir Ihnen alle üblichen Mitarbeiterbeteiligungsmodelle vorgestellt, im vierten Teil gab es einen Überblick über die jeweiligen steuerlichen Folgen der Modelle. Sie wissen jetzt, dass es große Unterschiede gibt. Was Sie damit allerdings noch nicht wissen, ist: Welches Modell ist für mich, für mein Unternehmen und für meine Mitarbeiter geeignet?
Auch wenn es für diese Entscheidung nicht ausschließlich auf ganz harte, rationale Kriterien ankommt, setzt eine gute Entscheidung eine Faktengrundlage voraus. Deshalb hier noch einmal unser kurzer Überblick über die Modelle und ihre Merkmale:
Welches Modell für Ihr Unternehmen am besten passen könnte und worauf sollen Sie bei der Wahl der Mitarbeiterbeteiligung achten sollten, ist nicht pauschal zu beantworten. Oft sind die Interessen des Unternehmens und die der Arbeitnehmer nicht gleichlaufend. Traditionell hat die Geschäftsleitung ein Interesse daran, die Mitspracherechte der Arbeitnehmer zu beschränken, auf Mitarbeiterseite sähe man die Kontrollmöglichkeiten der Arbeitnehmer gern ausgebaut.
Doch das ist nur eine beispielhafte Konstellation, die zudem längst nicht für alle Unternehmen gilt. Unterschiede können sich auch noch aus den anderen Punkten ergeben. Ein perfektes Standardmodell existiert leider nicht. Wir raten Ihnen daher, zunächst eine Analyse Ihres Unternehmens durchzuführen.
Diese Fragen können Ihnen die Auswahl erleichtern:
Versuchen Sie, die Fragen ehrlich zu beantworten. Sie werden sehen, dass je nach Ihren Zielen, Ihrer Motivation und Ihrem Vermögen verschiedene Modelle für Sie in Frage kommen. Nicht unterschätzen sollten Sie dabei auch Ihre Bereitschaft, Kontrolle abzugeben und die damit verbundenen Konsequenzen. Definieren Sie für sich, was Sie mit der beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligung erreichen wollen, priorisieren Sie, welche Gesichtspunkte unverzichtbar sind und wo Sie ggf. Abstriche machen würden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Modell für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, fragen Sie uns um Rat. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Dr. Christian Ostermaier ist Partner bei SNP Schlawien Partnerschaft mbB. Er berät Unternehmen aller Größen, meist mittelständische Unternehmen, sowie deren Gesellschafter in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird. Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....
Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden? Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...