Die Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Neben der Überwachung des E‑Mail- und Telefonverkehrs versuchen Arbeitgeber auch immer häufiger, den Arbeitsplatz per Video zu überwachen.
In einem Beschluss vom 29. Juni 2004 (1 ARB 21/03) hat das Bundesarbeitsgericht nun festgestellt, dass die dauerhafte Einrichtung einer Videoüberwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch eine sichtbar angebrachte Kamera, bei der nicht erkennbar ist, wann die Anlage in Betrieb ist, unzulässig ist. Dies wird damit begründet, dass die Videoüberwachung erheblich in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingreift. Das Bundesarbeitsgericht hat hierbei jedoch klargestellt, dass in jedem Einzelfall eine Abwägung erforderlich ist.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Ein frisches Tattoo kann sich entzünden, das ist bekannt. Deshalb bekommt, wer nach dem Besuch beim Tätowierer krank wird, nach einem aktuellen Urteil keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Es ist eine konsequente Entscheidung: Jeder darf sich tätowieren lassen. Das Risiko aber trägt er selbst. Wer sich ein Tattoo stechen lässt und danach krank wird, rechnet kaum damit, dann keinen Anspruch...
Das LAG Düsseldorf hat kürzlich eine Kündigung in der Probezeit für unwirksam erklärt, weil sein Vorgesetzter dem Arbeitnehmer zuvor gesagt hatte, er würde übernommen werden. Falsche Versprechen der Führungskräfte können für Arbeitgeber gefährlich werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf stellte fest, dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit unzulässig sein kann, wenn der Arbeitgeber zuvor Aussagen getroffen hat, die ein berechtigtes...