Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2006 (2)

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Das ist der zwei­te Teil des kur­zen Berichts über die arbeits­recht­li­chen Ände­run­gen, die sich zum 1.1.2006 erge­ben haben. Bit­te beach­ten sie auch den ges­tern erschie­ne­nen Teil 1.

5. Arbeitslosengeld

Mit Wir­kung zum 1. Febru­ar 2006 gel­ten nun auch die bereits vor län­ge­rer Zeit beschlos­se­nen neu­en Rege­lun­gen über Anspruchs­dau­er, Anwart­schafts­zeit, Rah­men­frist, Bestand­schutz und Erlö­schen des Arbeits­lo­sen­geld­an­spru­ches. Dabei wird die Anspruchs­dau­er auf Arbeits­lo­sen­geld bei unter 55-jäh­ri­gen Per­so­nen auf 12 Mona­te und bei über 55-jäh­ri­gen Per­so­nen auf 18 Mona­te je nach Bei­trags­zah­lungs­dau­er begrenzt.

6. Arbeitszeitrecht

Die Über­gangs­re­ge­lun­gen für Tarif­ver­trä­ge bezüg­lich der Ein­ord­nung von Bereit­schafts­diens­ten als Arbeits­zeit wer­den ver­län­gert. Dem­nach kön­nen Tarif­ver­trä­ge, die zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Ände­run­gen im Arbeits­zeit­ge­setz bezüg­lich der Berück­sich­ti­gung des Bereit­schafts­diens­tes in Kraft waren, noch bis zum 31. Dezem­ber 2006 wei­ter gel­ten.

7. Vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2006 wur­den auch die Neu­re­ge­lun­gen über die Fäl­lig­keit der Gesamt­so­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wirk­sam. Dem­nach sind die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge in der vor­aus­sicht­li­chen Höhe der Bei­trags­schuld spä­tes­tens am dritt­letz­ten Bank­ar­beits­tag des­je­ni­gen Monats zur Zah­lung fäl­lig, in dem die Beschäf­ti­gung, für die das Arbeits­ent­gelt gezahlt wird, aus­ge­übt wor­den ist oder als aus­ge­übt gilt. Die ver­blei­ben­den Rest­be­trä­ge wer­den am dritt­letz­ten Bank­ar­beits­tag des Fol­ge­mo­nats fäl­lig (§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB IV).

8. Vollautomatisches Meldeverfahren / Sozialversicherungsbeiträge

Mit Wir­kung ab dem 01. Janu­ar 2006 kann die Mel­dung zur Sozi­al­ver­si­che­rung nur noch über das voll­au­to­ma­ti­sier­te Bei­trags- und Mel­de­ver­fah­ren abge­wi­ckelt wer­den. Durch die­se Ände­run­gen soll vor allem die Feh­ler­quo­te und damit auch der Bear­bei­tungs­auf­wand redu­ziert wer­den.

Mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit wer­den sich hier in nähe­rer Zukunft noch wei­te­re Ände­run­gen erge­ben. Wir wer­den dann ent­spre­chend berich­ten.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Alternative Feiertagsregelungen: Wie Unternehmen auf religiöse Vielfalt Rücksicht nehmen können

Was tun, wenn Arbeitnehmer Weihnachten nicht feiern? In einer multikulturellen Arbeitswelt stehen Unternehmen vor der Herausforderung, religiöse Vielfalt zu berücksichtigen – besonders, wenn es um Feiertage geht. Das deutsche Arbeitsrecht bietet flexible Lösungen, von Gleitzeit über Sonderurlaub bis hin zum Tausch von Feiertagen.   Auch die Bemühungen der US-amerikanischen Regierung, Inklusions- und Vielfaltsmaßnahmen zurückzudrängen, ändern nichts daran, dass wir in...

Mann bewirbt sich auf Job für „Sekretärin“: Entschädigung wegen Diskriminierung?

Die Sekretärin, der Mechaniker – alte Stereotype in Stellenanzeigen können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Sogenannte AGG-Hopper versuchen, Fehler auszunutzen und auf Entschädigung zu klagen. Das klappt nicht immer, doch die Fälle lehren viel darüber, worauf Arbeitgeber achten sollten, wenn sie eine Stelle ausschreiben. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Streitigkeiten aufgrund angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren. Es gibt eine...