Compliance — was bedeutet dies für das Arbeitsrecht?

Nach der Ein­füh­rung zur Com­pli­ance im letz­ten Bei­trag soll in die­sem Bei­trag näher beleuch­tet wer­den, was Com­pli­ance für das Arbeits­recht bedeu­tet.

Wie auch in ande­ren Rechts­be­rei­chen bedeu­tet Com­pli­ance im Arbeits­recht die Ein­hal­tung sämt­li­cher rele­van­ten recht­li­chen Vor­ga­ben. Die viel­fäl­ti­gen Vor­schrif­ten des Arbeits­rechts und die Tat­sa­che, dass die­se über vie­le Geset­ze ver­streut sind, machen es für ein Unter­neh­men schwie­rig, alle Rege­lun­gen zu beach­ten. Dies gilt vor allem für klei­ne Unter­neh­men, die sich mit den Rege­lun­gen nicht aus­rei­chend beschäf­ti­gen und oft gar nicht wis­sen, wel­che Vor­schrif­ten sie über­haupt beach­ten müss­ten. Doch im Fal­le von Ver­stö­ßen dro­hen neben even­tu­el­len Scha­den­er­satz­an­sprü­chen auch erheb­li­che Buß­gel­der.

Gera­de für klei­ne Unter­neh­men besteht daher gro­ßer Bedarf an recht­li­cher Bera­tung.

Im Rah­men der Com­pli­ance sind vor allem die Rege­lun­gen des All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­set­zes, des Arbeits­zeit­ge­set­zes und der Arbeit­neh­mer­über­las­sung zu beach­ten. Dane­ben zählt selbst­ver­ständ­lich auch die Beach­tung der steu­er­li­chen Vor­schrif­ten und die Abfüh­rung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu den Ver­pflich­tun­gen, die jedes Unter­neh­men in Bezug auf alle bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis­se ein­hal­ten muss. Auch die Vor­schrif­ten des tech­ni­schen Arbeits­schut­zes, die vor­wie­gend im Arbeits­schutz­ge­setz, im Arbeits­si­cher­heits­ge­setz sowie in den Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten gere­gelt sind, sind zu beach­ten.

Um die Ein­hal­tung aller Rege­lun­gen sicher­zu­stel­len, kann es sich emp­feh­len, den Mitarbeiter/innen in einem Unter­neh­men Com­pli­ance-Rege­lun­gen ent­we­der im Rah­men des Direk­ti­ons­rechts vor­zu­ge­ben oder die­se durch Betriebs­ver­ein­ba­run­gen fest­zu­le­gen. Über die­se Com­pli­ance-Rege­lun­gen kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die Mitarbeiter/innen über ihre Pflich­ten infor­miert sind. Außer­dem kön­nen in den Com­pli­ance-Rege­lun­gen auch Sank­tio­nen fest­ge­legt wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass die Vor­ga­ben auch beach­tet wer­den.

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