Compliance – was bedeutet dies für das Gesellschaftsrecht?

In den vor­an­ge­gan­ge­nen Bei­trä­gen der Serie zur Com­pli­ance wur­de der Begriff Com­pli­ance im All­ge­mei­nen erklärt und des­sen Bedeu­tung für das Arbeits­recht erläu­tert. Was bedeu­tet jedoch Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht?

Im Vor­der­grund ste­hen bei der Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht Fra­gen der Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on und Haf­tungs­ver­mei­dung durch die Lei­tungs­or­ga­ne im Unter­neh­men. Damit ist Com­pli­ance in ers­ter Linie Auf­ga­be der Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer sowie der sons­ti­gen Orga­ne oder gesetz­li­chen Ver­tre­ter von Unter­neh­men.

Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht bedeu­tet zum einen die Ein­hal­tung der gesell­schafts­recht­li­chen Vor­schrif­ten, die in ers­ter Linie im GmbH-Gesetz und Akti­en­ge­setz ver­an­kert sind, aber auch in wei­te­ren Geset­zen wie etwa dem Han­dels­ge­setz­buch oder bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten den Geset­zen betref­fend Wert­pa­pie­re und Wert­pa­pier­han­del.

Zum ande­ren bedeu­tet Com­pli­ance im Gesell­schafts­recht aber unter ande­rem auch die Schaf­fung und Bei­be­hal­tung von Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren sowie die Rege­lung und Über­wa­chung von Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Fall der Pflich­ten­de­le­ga­ti­on.

Wesent­li­che Bedeu­tung kommt in die­sem Zusam­men­hang auch dem Deut­schen Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Kodex zu, der nun­mehr seit rund acht Jah­ren gilt und Richt­li­ni­en für die Lei­tung und Über­wa­chung von Akti­en­ge­sell­schaf­ten – bezo­gen auf das Innen­ver­hält­nis zum Zusam­men­wir­ken der Lei­tungs­or­ga­ne Vor­stand und Auf­sichts­rat und bezo­gen auf das Außen­ver­hält­nis über das Ver­hält­nis zu bestimm­ten Bezugs­grup­pen, in ers­ter Linie zu den Aktio­nä­ren, ent­hält.

Auch und gera­de im Gesell­schafts­recht besteht gro­ßer Bedarf an recht­li­cher Bera­tung. Die rele­van­ten Rege­lun­gen des Gesell­schafts­rechts sind viel­fäl­tig und deren Ein­hal­tung bedarf stän­di­ger Über­wa­chung und Kon­trol­le. Dies kann gera­de in klei­ne­ren Unter­neh­men oft­mals nicht ohne exter­ne Bera­tung gewähr­leis­tet wer­den.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Fristlose Kündigung: Wer vor Gericht lügt, riskiert sein Arbeitsverhältnis

Wenn ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess bewusst falsch vorträgt, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen – ganz egal, was vorher war. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Grenze zwischen erlaubtem Taktieren und unzulässiger Täuschung klar gezogen.   In dem Fall, über den das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als zweite Instanz zu entscheiden hatte (LAG Niedersachsen, Urt. v....

Bundesarbeitsgericht: Kein Verzicht aufs Arbeitszeugnis während des Arbeitsverhältnisses

Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: Arbeitnehmer können nicht wirksam auf ihr Arbeitszeugnis verzichten, solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist. Das Zeugnis sei fürs weitere berufliche Fortkommen so wichtig, dass selbst die Wahl eines ausländischen Rechts, in dem es gar keinen Zeugnisanspruch gibt, daran nichts ändere.   Das BAG hat in einem Teilurteil vom 18. Juni 2025 (Az....