Abmahngebühren

News | 26. September 2005
BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Die neuer­liche Flut an Abmah­nun­gen wer­den Ver­let­zung des Urhe­ber­rechts an Stadt­plä­nen hat zu ein­er weit­eren Entschei­dung geführt. Stre­it­ig waren in diesem Fall, den das Amts­gericht Char­lot­ten­burg mit Urteil vom 16. Sep­tem­ber 2005 (Az: 213 C 279/05) entsch­ieden hat, nur die Erstat­tungs­fähigkeit sowie die Höhe etwa zu erstat­ten­der Anwalts­ge­bühren.

Das Gericht meinte – abwe­ichend von anderen Kam­mern des Amts­gerichts Char­lot­ten­burg –, dass, anders als bei den Abmah­n­ver­bän­den und Vere­inen die Ein­schal­tung eines Anwalts auch in sehr ein­fach gelagerten Fällen und bei Massen­abmah­nun­gen grund­sät­zlich zuläs­sig und erforder­lich ist und damit auch die Kosten des Anwalts zu erstat­ten sind.

Das Gericht stellte dann jedoch davon fast, dass hin­sichtlich der Anwalts­ge­bühren bei ein­fach gelagertem Sachver­halt nur die Min­dest­ge­bühr anzuset­zen ist und nicht die Mit­tel­ge­bühr.

Die Beru­fung gegen das Urteil wurde zuge­lassen, um angesichts der ver­schiede­nen Ansicht­en die Fort­bil­dung des Rechts zu ermöglichen und eine ein­heitliche Recht­sprechung auf Grund ein­er Entschei­dung des Beru­fungs­gerichts zu ermöglichen.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Rund um die Weihnachtsfeier, Teil 2: Was Arbeitgeber sonst noch wissen sollten

Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche  sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird.   Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....

Weihnachtsfeier: Rechte, Pflichten und Konsequenzen für Arbeitgeber

Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden?   Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...