Abmahngebühren

News | 5. Januar 2006

Wie bereits im Sep­tem­ber berich­tet, hat das Amts­ge­richt Char­lot­ten­burg in einem Urteil vom 16. Sep­tem­ber 2005 ent­schie­den, dass bei Mas­sen­ab­mah­nun­gen für die Anwalt­kos­ten nur die Min­dest­ge­bühr und nicht – wie zum Teil ange­nom­men – die Mit­tel­ge­bühr ange­setzt wer­den kann. Das Gericht hat­te wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung die Beru­fung zuge­las­sen. Die Beklag­te, die im Inter­net Stadt­plä­ne für vie­le deut­sche Groß­städ­te anbie­tet und auch in gro­ßem Umfang gegen Ver­let­zer vor­geht, hat die Beru­fung (LG Ber­lin, Az: 16 S 14/05) im Dezem­ber 2005 zurück­ge­nom­men. Das Urteil ist damit rechts­kräf­tig.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Grundsatzurteil zu verspäteten Zielvorgaben: Keine Ziele, voller Bonus

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Unternehmensziele, von denen ihr Bonus abhängt, nicht rechtzeitig mitteilt, riskiert, 100% Bonus als Schadensersatz auszahlen zu müssen. Das Bundesarbeitsgericht präzisiert seine strenge Rechtsprechung: Auch bloße interne Festlegungen genügt nicht – der Arbeitnehmer muss die Vorgabe nicht einmal einfordern.   Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem aktuellen Urteil Grundsatzfragen zur Zielvorgabe bei Boni  präzisiert. Ziele sind...

Schon wieder nach dem Urlaub „krank“: Wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr reicht

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Doch passen Krankmeldung, gescheiterte Urlaubsverlängerung und frühere Abläufe auffällig zusammen, dürfen Arbeitgeber zweifeln. Ein Urteil zeigt, welche Indizien zählen – und was Beschäftigte dann beweisen müssen.   Wer als Arbeitnehmer nachweislich erkrankt, muss nicht arbeiten und erhält zunächst dennoch eine Entgeltfortzahlung. Nachweisen können Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit, indem sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dieser kommt...