Änderungen im Arbeitsrecht zum 1. Januar 2006 (2)

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Das ist der zwei­te Teil des kur­zen Berichts über die arbeits­recht­li­chen Ände­run­gen, die sich zum 1.1.2006 erge­ben haben. Bit­te beach­ten sie auch den ges­tern erschie­ne­nen Teil 1.

5. Arbeitslosengeld

Mit Wir­kung zum 1. Febru­ar 2006 gel­ten nun auch die bereits vor län­ge­rer Zeit beschlos­se­nen neu­en Rege­lun­gen über Anspruchs­dau­er, Anwart­schafts­zeit, Rah­men­frist, Bestand­schutz und Erlö­schen des Arbeits­lo­sen­geld­an­spru­ches. Dabei wird die Anspruchs­dau­er auf Arbeits­lo­sen­geld bei unter 55-jäh­ri­gen Per­so­nen auf 12 Mona­te und bei über 55-jäh­ri­gen Per­so­nen auf 18 Mona­te je nach Bei­trags­zah­lungs­dau­er begrenzt.

6. Arbeitszeitrecht

Die Über­gangs­re­ge­lun­gen für Tarif­ver­trä­ge bezüg­lich der Ein­ord­nung von Bereit­schafts­diens­ten als Arbeits­zeit wer­den ver­län­gert. Dem­nach kön­nen Tarif­ver­trä­ge, die zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Ände­run­gen im Arbeits­zeit­ge­setz bezüg­lich der Berück­sich­ti­gung des Bereit­schafts­diens­tes in Kraft waren, noch bis zum 31. Dezem­ber 2006 wei­ter gel­ten.

7. Vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2006 wur­den auch die Neu­re­ge­lun­gen über die Fäl­lig­keit der Gesamt­so­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wirk­sam. Dem­nach sind die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge in der vor­aus­sicht­li­chen Höhe der Bei­trags­schuld spä­tes­tens am dritt­letz­ten Bank­ar­beits­tag des­je­ni­gen Monats zur Zah­lung fäl­lig, in dem die Beschäf­ti­gung, für die das Arbeits­ent­gelt gezahlt wird, aus­ge­übt wor­den ist oder als aus­ge­übt gilt. Die ver­blei­ben­den Rest­be­trä­ge wer­den am dritt­letz­ten Bank­ar­beits­tag des Fol­ge­mo­nats fäl­lig (§ 23 Abs. 2 Satz 2 SGB IV).

8. Vollautomatisches Meldeverfahren / Sozialversicherungsbeiträge

Mit Wir­kung ab dem 01. Janu­ar 2006 kann die Mel­dung zur Sozi­al­ver­si­che­rung nur noch über das voll­au­to­ma­ti­sier­te Bei­trags- und Mel­de­ver­fah­ren abge­wi­ckelt wer­den. Durch die­se Ände­run­gen soll vor allem die Feh­ler­quo­te und damit auch der Bear­bei­tungs­auf­wand redu­ziert wer­den.

Mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit wer­den sich hier in nähe­rer Zukunft noch wei­te­re Ände­run­gen erge­ben. Wir wer­den dann ent­spre­chend berich­ten.

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