Änderungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Arbeitsrecht

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Das Gesetz zur Ände­rung daten­schutz­recht­li­cher Vor­schrif­ten ist teil­wei­se bereits am 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft getre­ten und wird im Übri­gen am 1. April 2010 in Kraft tre­ten. Dar­in wur­de eine Grund­satz­re­ge­lung für die Behand­lung von Arbeit­neh­mer­da­ten in § 32 Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) auf­ge­nom­men.

Hier­nach dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zum Zwe­cke der Ein­stel­lung eines Beschäf­tig­ten nur dann erho­ben, ver­ar­bei­tet und genutzt wer­den, wenn dies für die Ein­stel­lung erfor­der­lich ist. Wäh­rend eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses ist dies nur dann zuläs­sig, wenn die Daten für die Durch­füh­rung oder die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses erfor­der­lich sind. Außer­dem ist die Daten­er­he­bung auch für Zwe­cke der Auf­de­ckung einer Straf­tat zuläs­sig, wenn der Ver­dacht besteht, dass die Straf­tat im Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis began­gen wur­de und die Daten zur Auf­de­ckung der Straf­tat erfor­der­lich sind.
Eine aus­führ­li­che Rege­lung des Arbeit­neh­mer­da­ten­schut­zes soll in der nächs­ten Legis­la­tur­pe­ri­ode fol­gen.

In die­sem Zusam­men­hang wird auch das am 1. Janu­ar 2010 gestar­te­te Daten­er­fas­sungs­pro­jekt “ELENA” (Elek­tro­ni­scher Ent­gelt­nach­weis) stark kri­ti­siert und wird wohl ent­schärft wer­den müs­sen. Der­zeit müs­sen nun alle Arbeit­ge­ber an eine zen­tra­le Spei­cher­stel­le der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in Würz­burg alle ein­kom­mens­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen über ihre Beschäf­tig­ten über­mit­teln. Ziel die­ses Daten­pools soll sein, dass ab 2012 zunächst der Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen wie Arbeitslosen‑, Wohn- und Eltern­geld zügi­ger und ohne einer Papier­be­schei­ni­gung des Arbeit­ge­bers abge­wi­ckelt wer­den müs­sen. Aller­dings müs­sen nach den aktu­el­len Plä­nen neben den Daten zu der Höhe des Arbeits­ent­gel­tes auch Infor­ma­tio­nen über Fehl­zei­ten (Krank­heit, Streik usw.), Fehl­ver­hal­ten oder Abmah­nun­gen eben­falls gemel­det wer­den. Damit die für die Sozi­al­leis­tun­gen zustän­di­gen Stel­len ab 2012 die Daten abru­fen kön­nen, benö­tigt der Sozi­al­leis­tungs­emp­fän­ger dann jedoch eine qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur­kar­te, mit der er sei­ne Daten bei der zen­tra­len Spei­cher­stel­le anfor­dern kann.

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