Änderungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Arbeitsrecht

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Das Gesetz zur Änderung daten­schutzrechtlich­er Vorschriften ist teil­weise bere­its am 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft getreten und wird im Übri­gen am 1. April 2010 in Kraft treten. Darin wurde eine Grund­satzregelung für die Behand­lung von Arbeit­nehmer­dat­en in § 32 Bun­des­daten­schutzge­setz (BDSG) aufgenom­men.

Hier­nach dür­fen per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zum Zwecke der Ein­stel­lung eines Beschäftigten nur dann erhoben, ver­ar­beit­et und genutzt wer­den, wenn dies für die Ein­stel­lung erforder­lich ist. Während eines Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es ist dies nur dann zuläs­sig, wenn die Dat­en für die Durch­führung oder die Beendi­gung des Arbeitsver­hält­niss­es erforder­lich sind. Außer­dem ist die Daten­er­he­bung auch für Zwecke der Aufdeck­ung ein­er Straftat zuläs­sig, wenn der Ver­dacht beste­ht, dass die Straftat im Beschäf­ti­gungsver­hält­nis began­gen wurde und die Dat­en zur Aufdeck­ung der Straftat erforder­lich sind.
Eine aus­führliche Regelung des Arbeit­nehmer­daten­schutzes soll in der näch­sten Leg­is­laturpe­ri­ode fol­gen.

In diesem Zusam­men­hang wird auch das am 1. Jan­u­ar 2010 ges­tartete Daten­er­fas­sung­spro­jekt “ELENA” (Elek­tro­n­is­ch­er Ent­gelt­nach­weis) stark kri­tisiert und wird wohl entschärft wer­den müssen. Derzeit müssen nun alle Arbeit­ge­ber an eine zen­trale Spe­ich­er­stelle der Deutschen Renten­ver­sicherung in Würzburg alle einkom­men­srel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen über ihre Beschäftigten über­mit­teln. Ziel dieses Daten­pools soll sein, dass ab 2012 zunächst der Bezug von Sozialleis­tun­gen wie Arbeitslosen‑, Wohn- und Eltern­geld zügiger und ohne ein­er Papierbescheini­gung des Arbeit­ge­bers abgewick­elt wer­den müssen. Allerd­ings müssen nach den aktuellen Plä­nen neben den Dat­en zu der Höhe des Arbeit­sent­geltes auch Infor­ma­tio­nen über Fehlzeit­en (Krankheit, Streik usw.), Fehlver­hal­ten oder Abmah­nun­gen eben­falls gemeldet wer­den. Damit die für die Sozialleis­tun­gen zuständi­gen Stellen ab 2012 die Dat­en abrufen kön­nen, benötigt der Sozialleis­tungsempfänger dann jedoch eine qual­i­fizierte elek­tro­n­is­che Sig­naturkarte, mit der er seine Dat­en bei der zen­tralen Spe­ich­er­stelle anfordern kann.

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