Erzielt eine Mitarbeiterin nach einer unwirksamen Kündigung anderweitig Einkünfte, muss sie erklären, warum diese nicht angerechnet werden sollten. Auch Verdienst aus selbständiger Tätigkeit oder einem freien Mitarbeiterverhältnis kann anrechenbar sein und ein auffallend geringes Gehalt im neuen Job kann dem alten Arbeitgeber ebenfalls helfen. (mehr …)
An Deutschlands oberstem Arbeitsgericht bahnt sich eine wichtige Rechtsprechungsänderung an: Das BAG signalisiert, dass Fehler im Anzeigeverfahren von Massenentlassungen bald nicht mehr zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen könnten. Für Unternehmen wäre das ein großes Risiko weniger. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. (mehr …)