Juliane Girstmair

Juliane Girstmair

Arbeitsrecht

27. März 2025

Freistellung während der Kündigungsfrist: Arbeitnehmer muss noch keinen anderen Job annehmen

Ein vom Arbeitgeber einseitig freigestellter Arbeitnehmer muss während seiner Kündigungsfrist keine neue Arbeit aufnehmen. Der Arbeitnehmer unterlässt es in dieser Zeit in der Regel nicht böswillig, anderweitig Geld zu verdienen. Der Arbeitgeber hatte mit Schreiben vom 29. März 2023 das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer, einem Senior Consultant, zum 30. Juni 2023 ordentlich gekündigt. Außerdem stellte er in dem Kündigungsschreiben unwiderruflich...