Geschäftsführer einer GmbH sollten beachten, dass sich bereits vor einigen Wochen die Regelungen über Bekanntmachungen einer GmbH geändert haben.
Bisher sah das GmbH-Gesetz an einigen Stellen die Bekanntmachung in den “Blättern der Gesellschaft” vor (vgl. §§ 30 Abs. 2 Satz 2; § 58 Abs. 1 Nr. 1; § 65 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Welche Blätter dies sind, war bisher im Gesetz nicht geregelt, so dass, wenn die Satzung selbst keine besondere Regelung traf, die Bekanntmachung in den Blättern erfolgte, die für Bekanntmachungen vom Handelsregister am Sitz der Gesellschaft vorgeschrieben sind (§§ 10, 11 HGB). In vielen Satzungen wurde daher bestimmt, dass Bekanntmachungen nur im Bundesanzeiger erfolgen.
Der Gesetzgeber hat nun mit Wirkung zum 01. April 2005 einen neuen § 12 in das GmbHG eingefügt, durch den bestimmt wird, dass die Veröffentlichung grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen muss. Die Regelung lautet wie folgt:
“Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter oder elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen.”
Soweit sich in der Satzung keine Regelung findet, ist kein Handlungsbedarf gegeben. Die Bekanntmachungen können und müssen zukünftig im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.
Soweit in der Satzung der Bundesanzeiger als Bekanntmachungsblatt bestimmt wurde, sollte, um Unklarheiten zu vermeiden, bei der nächsten Änderung des Gesellschaftsvertrages auch diese Regelung dahingehend angepasst werden, dass Bekanntmachungen nur noch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.
Die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger betrifft aber nur Veröffentlichungen nach dem GmbH-Gesetz, nicht aber nach anderen Gesetzen. So ist z.B. die Hinterlegung der Bilanzen weiterhin im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Die Sekretärin, der Mechaniker – alte Stereotype in Stellenanzeigen können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Sogenannte AGG-Hopper versuchen, Fehler auszunutzen und auf Entschädigung zu klagen. Das klappt nicht immer, doch die Fälle lehren viel darüber, worauf Arbeitgeber achten sollten, wenn sie eine Stelle ausschreiben. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Streitigkeiten aufgrund angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren. Es gibt eine...
Bonusziele sollen Mitarbeiter motivieren, die Unternehmensziele zu erreichen. Das setzt aber voraus, dass der Mitarbeiter seine Ziele auch kennt – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem er sie auch realistischerweise noch erfüllen kann, urteilt nun auch das BAG. Frühe Zielvorgaben sind für Arbeitgeber spätestens ab jetzt ein Muss. Bereits im Oktober hatten wir über das stets aktuelle Thema...