Compliance – was bedeutet dies für das Gesellschaftsrecht?

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In den vor­ange­gan­genen Beiträ­gen der Serie zur Com­pli­ance wurde der Begriff Com­pli­ance im All­ge­meinen erk­lärt und dessen Bedeu­tung für das Arbeit­srecht erläutert. Was bedeutet jedoch Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht?

Im Vorder­grund ste­hen bei der Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht Fra­gen der Unternehmen­sor­gan­i­sa­tion und Haf­tungsver­mei­dung durch die Leitung­sor­gane im Unternehmen. Damit ist Com­pli­ance in erster Lin­ie Auf­gabe der Vorstände und Geschäfts­führer sowie der son­sti­gen Organe oder geset­zlichen Vertreter von Unternehmen.

Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht bedeutet zum einen die Ein­hal­tung der gesellschaft­srechtlichen Vorschriften, die in erster Lin­ie im GmbH-Gesetz und Aktienge­setz ver­ankert sind, aber auch in weit­eren Geset­zen wie etwa dem Han­dels­ge­set­zbuch oder bei börsen­notierten Gesellschaften den Geset­zen betr­e­f­fend Wert­pa­piere und Wert­pa­pier­han­del.

Zum anderen bedeutet Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht aber unter anderem auch die Schaf­fung und Beibehal­tung von Organ­i­sa­tion­sstruk­turen sowie die Regelung und Überwachung von Ver­ant­wortlichkeit­en im Fall der Pflich­t­en­del­e­ga­tion.

Wesentliche Bedeu­tung kommt in diesem Zusam­men­hang auch dem Deutschen Cor­po­rate Gov­er­nance Kodex zu, der nun­mehr seit rund acht Jahren gilt und Richtlin­ien für die Leitung und Überwachung von Aktienge­sellschaften – bezo­gen auf das Innen­ver­hält­nis zum Zusam­men­wirken der Leitung­sor­gane Vor­stand und Auf­sicht­srat und bezo­gen auf das Außen­ver­hält­nis über das Ver­hält­nis zu bes­timmten Bezugs­grup­pen, in erster Lin­ie zu den Aktionären, enthält.

Auch und ger­ade im Gesellschaft­srecht beste­ht großer Bedarf an rechtlich­er Beratung. Die rel­e­van­ten Regelun­gen des Gesellschaft­srechts sind vielfältig und deren Ein­hal­tung bedarf ständi­ger Überwachung und Kon­trolle. Dies kann ger­ade in kleineren Unternehmen oft­mals nicht ohne externe Beratung gewährleis­tet wer­den.

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