In den vorangegangenen Beiträgen der Serie zur Compliance wurde der Begriff Compliance im Allgemeinen erklärt und dessen Bedeutung für das Arbeitsrecht erläutert. Was bedeutet jedoch Compliance im Gesellschaftsrecht?
Im Vordergrund stehen bei der Compliance im Gesellschaftsrecht Fragen der Unternehmensorganisation und Haftungsvermeidung durch die Leitungsorgane im Unternehmen. Damit ist Compliance in erster Linie Aufgabe der Vorstände und Geschäftsführer sowie der sonstigen Organe oder gesetzlichen Vertreter von Unternehmen.
Compliance im Gesellschaftsrecht bedeutet zum einen die Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, die in erster Linie im GmbH-Gesetz und Aktiengesetz verankert sind, aber auch in weiteren Gesetzen wie etwa dem Handelsgesetzbuch oder bei börsennotierten Gesellschaften den Gesetzen betreffend Wertpapiere und Wertpapierhandel.
Zum anderen bedeutet Compliance im Gesellschaftsrecht aber unter anderem auch die Schaffung und Beibehaltung von Organisationsstrukturen sowie die Regelung und Überwachung von Verantwortlichkeiten im Fall der Pflichtendelegation.
Wesentliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch dem Deutschen Corporate Governance Kodex zu, der nunmehr seit rund acht Jahren gilt und Richtlinien für die Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften – bezogen auf das Innenverhältnis zum Zusammenwirken der Leitungsorgane Vorstand und Aufsichtsrat und bezogen auf das Außenverhältnis über das Verhältnis zu bestimmten Bezugsgruppen, in erster Linie zu den Aktionären, enthält.
Auch und gerade im Gesellschaftsrecht besteht großer Bedarf an rechtlicher Beratung. Die relevanten Regelungen des Gesellschaftsrechts sind vielfältig und deren Einhaltung bedarf ständiger Überwachung und Kontrolle. Dies kann gerade in kleineren Unternehmen oftmals nicht ohne externe Beratung gewährleistet werden.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
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