Compliance – was bedeutet dies für das Gesellschaftsrecht?

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

In den vor­ange­gan­genen Beiträ­gen der Serie zur Com­pli­ance wurde der Begriff Com­pli­ance im All­ge­meinen erk­lärt und dessen Bedeu­tung für das Arbeit­srecht erläutert. Was bedeutet jedoch Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht?

Im Vorder­grund ste­hen bei der Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht Fra­gen der Unternehmen­sor­gan­i­sa­tion und Haf­tungsver­mei­dung durch die Leitung­sor­gane im Unternehmen. Damit ist Com­pli­ance in erster Lin­ie Auf­gabe der Vorstände und Geschäfts­führer sowie der son­sti­gen Organe oder geset­zlichen Vertreter von Unternehmen.

Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht bedeutet zum einen die Ein­hal­tung der gesellschaft­srechtlichen Vorschriften, die in erster Lin­ie im GmbH-Gesetz und Aktienge­setz ver­ankert sind, aber auch in weit­eren Geset­zen wie etwa dem Han­dels­ge­set­zbuch oder bei börsen­notierten Gesellschaften den Geset­zen betr­e­f­fend Wert­pa­piere und Wert­pa­pier­han­del.

Zum anderen bedeutet Com­pli­ance im Gesellschaft­srecht aber unter anderem auch die Schaf­fung und Beibehal­tung von Organ­i­sa­tion­sstruk­turen sowie die Regelung und Überwachung von Ver­ant­wortlichkeit­en im Fall der Pflich­t­en­del­e­ga­tion.

Wesentliche Bedeu­tung kommt in diesem Zusam­men­hang auch dem Deutschen Cor­po­rate Gov­er­nance Kodex zu, der nun­mehr seit rund acht Jahren gilt und Richtlin­ien für die Leitung und Überwachung von Aktienge­sellschaften – bezo­gen auf das Innen­ver­hält­nis zum Zusam­men­wirken der Leitung­sor­gane Vor­stand und Auf­sicht­srat und bezo­gen auf das Außen­ver­hält­nis über das Ver­hält­nis zu bes­timmten Bezugs­grup­pen, in erster Lin­ie zu den Aktionären, enthält.

Auch und ger­ade im Gesellschaft­srecht beste­ht großer Bedarf an rechtlich­er Beratung. Die rel­e­van­ten Regelun­gen des Gesellschaft­srechts sind vielfältig und deren Ein­hal­tung bedarf ständi­ger Überwachung und Kon­trolle. Dies kann ger­ade in kleineren Unternehmen oft­mals nicht ohne externe Beratung gewährleis­tet wer­den.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Rund um die Weihnachtsfeier, Teil 2: Was Arbeitgeber sonst noch wissen sollten

Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche  sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird.   Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....

Weihnachtsfeier: Rechte, Pflichten und Konsequenzen für Arbeitgeber

Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden?   Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...