Ein neuer Trend hat die Personalarbeit erfasst: „Gamification“. Bewerber sollen ihre Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise in Computerspielen unter Beweis stellen. Getestet werden bei der spielerischen Personalauswahl neben Fachwissen und Problemlösungskompetenzen auch psychische und soziale Faktoren wie Fähigkeit, Krisen zu bewältigen, Resilienz, Belastbarkeit und Risikofreude. Im Focus sind nicht nur IT-Spezialisten oder Unternehmensberater, sondern auch Bankangestellte oder Postboten. Je nach Zielgruppe soll der Teilnehmer in die Rolle eines Spions schlüpfen, der Technologie-Codes knacken muss (so ein Programm der Fa. Starfighter für Eliteprogrammierer), oder er nimmt an einem virtuellen Rundgang im Unternehmen teil und soll dort in verschiedenen Abteilungen Aufgaben erledigen. Ein virtueller Postbote durchläuft eine typische Ausbildungswoche („Facteur Academy“). Das Spiel „Cosmic Cadet“, das bei der Auswahl von Unternehmensberatern und Anwälten helfen soll, testet sogar 13 Charakterzüge (www.lto.de, 17.01.2017), um den Bewerber besser einzuschätzen und Fehlbesetzungen einer Stelle möglichst zu verhindern.
Abgesehen davon, dass dieses neue Tool innovativ und lässig daherkommt und deshalb gerade junge Bewerber ansprechen dürfte (und wohl auch soll), werben Hersteller damit, dass die Spieler in einer lockeren ungezwungen Atmosphäre und in realistischen Szenarien ihre wahren Fähigkeiten unter Beweis stellen könnten. Diskriminierung aufgrund sachfremder persönlicher Eigenschaften werde durch Gamification verhindert, wovon auch die Unternehmen profitieren, denn schließlich finden sie so den objektiv am besten geeigneten Bewerber.
Zunächst einmal dürfte allen Bewerbern klar sein, dass es sich letztlich um eine virtuelle Variante eines Assessments handelt – und es darauf ankommt, ob der Entscheider am Ende den Daumen hoch hält oder eben nicht. Mit den Schlagwörtern „Cosmic Cadet tipps“ bei Google erhält man 35.800 Ergebnisse! Bewerber versuchen sich optimal auf den Test vorzubereiten. Von Entspannung ist bei der spielerischen Personalauswahl keine Spur!
Zudem: Das Sammeln von Daten zu persönlichen Eigenschaften erscheint aus arbeitsrechtlicher Sicht durchaus problematisch: bekanntermaßen ist das Auswahlgespräch rechtlich stark reguliert: die Rechtsprechung macht genaue Vorgaben darüber, was der Bewerber von sich aus offenbaren muss, welche Fragen der Arbeitgeber stellen darf und welche nicht. Mit einem Computerspiel kann gegen diese Regularien verstoßen werden. Und dabei ist es dem Spieler möglicherweise noch nicht einmal bewusst, dass er unrechtmäßig ausgeforscht wird. In einem „echten“ Personalgespräch steht dem Bewerber bei einer unzulässigen Frage ein „Recht auf Lüge“ zu. „Im Eifer des Gefechts“ eines Spiels steht er unter dem Anreiz, unter Zeitdruck das nächste Level zu schaffen – und gibt so möglicherweise mehr von sich preis, als er wollte und auch müsste.
Auch der Hinweis auf die angebliche diskriminierungsfreie Auswahl verfängt bei näherem Hinsehen gerade bei Gamification nicht, zumindest nicht per se: zum einen fühlen sich evtl. ältere Bewerber von vorneherein abgeschreckt, ein solches Computerspiel zu durchlaufen oder sie haben weniger Erfahrung mit Computerspielen und schneiden deshalb von vorneherein schlechter ab – dies könnte eine Altersdiskriminierung darstellen. Und zum anderen könnten natürlich auch indirekt z.B. geschlechtsspezifische Verhaltensweisen abgefragt werden. Der Arbeitgeber entscheidet, wie er die gewonnenen Daten bewertet und interpretiert. Transparenz geht anders!
Last but not least: ob die spielerische Personalauswahl überhaupt geeignet ist, praxistaugliche Einschätzungen von Kandidaten zu liefern, erscheint ebenfalls zweifelhaft. In anderem Zusammenhang betont die Branche regelmäßig, dass das Spielverhalten einer Person nichts mit ihren realen Einstellungen und Verhaltensweisen zu tun habe: nämlich dann, wenn es um die Frage eines Verbots von besonders aggressiven, gewaltbetonten Spielen geht. Nun soll genau das Gegenteil möglich sein: mit dem Spiel sollen Charaktereigenschaften erkannt und messbar gemacht werden.
Auf die ersten Gerichtsverfahren zu Gamification darf man deshalb gespannt sein – und sicher wird irgendwann ein Spieler, für den das Spiel mit einem „… und raus bist Du!“ endete, ein solches anstrengen!
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
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Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden? Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...