„Inflationsprämie“: Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen

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Die Bun­des­re­gie­rung zeigt sich groß­zü­gig. Ganz nach dem Vor­bild des erfolg­rei­chen Coro­na-Bonus‘ ermög­licht eine neue Vor­schrift im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz es Unter­neh­men ab sofort, ihren Mit­ar­bei­tern steu­er­frei eine Prä­mie aus­zu­zah­len. Sie soll die hohen Lebens­hal­tungs­kos­ten abmil­dern.

Am 25. Okto­ber 2022 wur­de im Bun­des­ge­setz­blatt das Gesetz zur tem­po­rä­ren Sen­kung des Umsatz­steu­er­sat­zes auf Gas­lie­fe­run­gen über das Erd­gas­netz ver­kün­det. Teil die­ses Geset­zes ist auch eine Ände­rung des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes (EStG), die für Unter­neh­men wich­tig wer­den kann.

§ 3 EStG wird um eine Rege­lung ergänzt, nach der Arbeit­ge­ber vom 26. Okto­ber 2022 bis 31. Dezem­ber 2024 bis zu 3.000 Euro pro Mit­ar­bei­ter steu­er­frei aus­zah­len kann. Um die gestie­ge­nen Ver­brau­cher­prei­se abzu­mil­dern, kön­nen Unter­neh­men bis zu die­sem Betrag Zuschüs­se oder Sach­be­zü­ge gewäh­ren (§ 3 Nr. 11c EStG n.F.), mög­lich ist das als Ein­mal­zah­lung oder auch in meh­re­ren Tran­chen.

Die Leis­tung muss zusätz­lich zum ohne­hin geschul­de­ten Arbeits­lohn erfol­gen. Die Rege­lung ent­spricht damit dem schon bekann­ten Coro­na-Bonus.

Dr. Chris­ti­an Oster­mai­er ist Part­ner bei SNP Schla­wi­en Part­ner­schaft mbB berät Unter­neh­men aller Grö­ßen, meist mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, sowie deren Gesell­schaf­ter in allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts und des Arbeits­rechts. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027

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