Die Bundesregierung zeigt sich großzügig. Ganz nach dem Vorbild des erfolgreichen Corona-Bonus‘ ermöglicht eine neue Vorschrift im Einkommensteuergesetz es Unternehmen ab sofort, ihren Mitarbeitern steuerfrei eine Prämie auszuzahlen. Sie soll die hohen Lebenshaltungskosten abmildern.
Am 25. Oktober 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet. Teil dieses Gesetzes ist auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG), die für Unternehmen wichtig werden kann.
§ 3 EStG wird um eine Regelung ergänzt, nach der Arbeitgeber vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei auszahlen kann. Um die gestiegenen Verbraucherpreise abzumildern, können Unternehmen bis zu diesem Betrag Zuschüsse oder Sachbezüge gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG n.F.), möglich ist das als Einmalzahlung oder auch in mehreren Tranchen.
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Die Regelung entspricht damit dem schon bekannten Corona-Bonus.
Dr. Christian Ostermaier ist Partner bei SNP Schlawien Partnerschaft mbB berät Unternehmen aller Größen, meist mittelständische Unternehmen, sowie deren Gesellschafter in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Sie senken das Stresslevel, verbreiten gute Laune und bringen Bewegung in den Büroalltag von Frauchen und Kollegen. Doch Allergien, Ängste, Sicherheits- oder Hygienevorschriften können auch gegen Hunde im Office sprechen – es ist am Arbeitgeber, die Interessen auszugleichen. Es lohnt sich, finden Dr. Christian Ostermaier und Henry. Am 20. Juni 2025 findet deutschlandweit der Tag des Bürohundes statt. Immer...
Brandlöcher, kalter Qualm und überall Schmutz – so muss sich kein Unternehmen den Firmenwagen zurückgeben lassen. Jedenfalls wenn der auch für private Fahrten genutzt wurde, haftet der Arbeitnehmer voll für die Schäden und muss für Reinigung und Ozonbehandlung zahlen, urteilt das LAG Köln. Was Arbeitnehmer wissen und worauf Arbeitgeber achten sollten. Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen nicht...