Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zu den Sitzungen nicht auftaucht und damit die Beschlussfähigkeit vereitelt, ist das Gremium blockiert. Die Gesellschaft kann nicht einfach ein Ersatzmitglied bestellen, stellte der BGH klar. Doch sie kann beantragen, das Mitglied abzuberufen, notfalls auch mit nur zwei Stimmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) überraschte im Januar dieses Jahres mit einer Entscheidung (Beschl. v. 09.01.2024, Az. II...