Negative Äußerungen von Arbeitnehmerin über den Arbeitgeber in sozialen Netzwerken

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Auf­grund der All­ge­gen­wär­tigkeit der sozialen Net­zw­erke kommt es ver­mehrt zu Berührungspunk­ten und Stre­it­igkeit­en mit dem Arbeit­srecht.

In jüng­ster Ver­gan­gen­heit hat­ten die Arbeits­gerichte die Wirk­samkeit von Kündi­gun­gen zu klären, die wegen neg­a­tiv­en Äußerun­gen von Arbeit­nehmern über deren Arbeit­ge­ber aus­ge­sprochen wur­den.

So hält das Arbeits­gericht Bochum (Urteil vom 29. März 2012, Az. 3 Ca 1283/11) die Kündi­gung eines Auszu­bilden­den für unwirk­sam, der auf seinem pri­vat­en Face­book-Pro­fil unter der Rubrik „Arbeit­ge­ber“ fol­gen­den Ein­trag hin­ter­legt hat:

„Arbeit­ge­ber: men­schen­schin­der & aus­beuter

Leibeigen­der – Bochum

daem­liche scheisse fuer min­dest­lohn – 20 % erledi­gen“

Zwar sieht das Gericht diese Äußerung als belei­di­gend an, allerd­ings hätte als milderes Mit­tel zu-nächst eine Abmah­nung oder ein Kri­tikge­spräch erfol­gen müssen. Denn ger­ade im Rah­men von Aus-bil­dungsver­hält­nis­sen beste­he eine Förderungspflicht des Aus­bilders, die eine Kündi­gung von Aus­bil-dungsver­hält­nis­sen nur sehr eingeschränkt zulässt.

In einem anderen Rechtsstre­it wurde eine Kündi­gung gegenüber ein­er Arbeit­nehmerin aus­ge­sprochen, weil auf dem Face­book-Pro­fil des Ehe­mannes der Arbeit­nehmerin neg­a­tive Äußerun­gen über deren Arbeit­ge­ber ver­bre­it­et wur­den und neben diesen Ein­tra­gun­gen der „Gefällt mir“-Button mit dem Namen der Arbeit­nehmerin stand. Das Arbeits­gericht Dessau-Roßk­lau (Urteil vom 21. März 2012, Az. 1 Ca 148/11) hält die Kündi­gung für unwirk­sam, da die Arbeit­nehmerin zum einen nicht für die Ein­tra­gun­gen des Ehe­mannes ver­ant­wortlich gemacht wer­den könne und zum anderen das Drück­en des „Gefällt mir“-Buttons allen­falls eine Abmah­nung recht­fer­tige. Eine neg­a­tive Zukun­ft­sprog­nose für eine ver­hal­tens­be­d­ingte Kündi­gung lehnte das Gericht jedoch ab.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Rund um die Weihnachtsfeier, Teil 2: Was Arbeitgeber sonst noch wissen sollten

Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche  sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird.   Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....

Weihnachtsfeier: Rechte, Pflichten und Konsequenzen für Arbeitgeber

Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden?   Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...