Rechtsprechung zum AGG (Antidiskriminierungsgesetz)

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Kei­ne Alters­dis­kri­mi­nie­rung bezüg­lich EDV-Kennt­nis­sen

Wel­che absur­den Züge die Rege­lun­gen zum Ver­bot der Dis­kri­mi­nie­rung nach sich zie­hen kön­nen, zeigt eine Ent­schei­dung des Lan­des­ar­beits­ge­richts Köln (Urteil vom 27. August 2008, 9 Sa 649/08).

Einer 60-jäh­ri­gen Bewer­be­rin war durch den Arbeit­ge­ber im Rah­men der Bewer­bung mit­ge­teilt wor­den, dass ihre EDV-Kennt­nis­se ver­al­tet sei­en. Unter ande­rem hier­auf hat­te die Arbeit­neh­me­rin nach Ableh­nung ihrer Bewer­bung eine Kla­ge wegen Alters­dis­kri­mi­nie­rung gestützt. Das LAG Köln hat hier­zu fest­ge­hal­ten, dass die Erklä­rung gegen­über einem älte­ren Arbeit­neh­mer, die von ihm beherrsch­ten EDV-Pro­gram­me sei­en ver­al­tet, nicht als Indiz für eine Alters­dis­kri­mi­nie­rung gel­ten kön­ne. Anknüp­fungs­punkt für die ableh­nen­de Ent­schei­dung des Arbeit­ge­bers sei hier­bei nicht das Alter des Arbeit­neh­mers, son­dern die feh­len­den Kennt­nis­se bestimm­ter neue­rer EDV-Pro­gram­me. Über sol­che Kennt­nis­se kön­ne ein älte­rer Arbeit­neh­mer eben­so wie ein jün­ge­rer ver­fü­gen oder eben auch nicht.

Die Ent­schei­dung zeigt, dass trotz der schüt­zen­den Rege­lun­gen des AGG nicht jede Arbeit­neh­mer­kla­ge, mit der der (oft abwe­gi­ge) Vor­wurf der Dis­kri­mi­nie­rung erho­ben wird, zum von Arbeit­neh­mer­sei­te gewünsch­ten Erfolg führt.

BEITRAG TEILEN
LinkedInXINGXFacebookEmailPrint

Über den autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Vertrauen geweckt: „Natürlich übernehmen wir Sie“ verhindert Probezeitkündigung

Das LAG Düsseldorf hat kürzlich eine Kündigung in der Probezeit für unwirksam erklärt, weil sein Vorgesetzter dem Arbeitnehmer zuvor gesagt hatte, er würde übernommen werden. Falsche Versprechen der Führungskräfte können für Arbeitgeber gefährlich werden.   Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf stellte fest, dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit unzulässig sein kann, wenn der Arbeitgeber zuvor Aussagen getroffen hat, die ein berechtigtes...

Tag des Bürohundes: So läuft’s rechtlich mit Bello im Büro

Sie senken das Stresslevel, verbreiten gute Laune und bringen Bewegung in den Büroalltag von Frauchen und Kollegen. Doch Allergien, Ängste, Sicherheits- oder Hygienevorschriften können auch gegen Hunde im Office sprechen – es ist am Arbeitgeber, die Interessen auszugleichen. Es lohnt sich, finden Dr. Christian Ostermaier und Henry.    Am 20. Juni 2025 findet deutschlandweit der Tag des Bürohundes statt. Immer...