Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl: Gefährlicher Smiley 😊 im Kennwort

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Er lächelt so harm­los, doch eine aktu­el­le Ent­schei­dung des Köl­ner Lan­des­ar­beits­ge­richts zeigt, wie gefähr­lich ein Smi­ley am fal­schen Ort sein kann. Im Kenn­wort der Vor­schlags­lis­te für eine Betriebs­rats­wahl ist ein 😊 näm­lich unzu­läs­sig – und kann so, wie vie­le ande­re Details, die gan­ze Wahl gefähr­den.

Wuss­ten Sie schon, dass ein klei­ner Smi­ley in einem Kenn­wort gro­ße Aus­wir­kun­gen auf eine Betriebs­rats­wahl haben kann? Das LAG Köln hat in sei­nem Beschluss vom 1. Dezem­ber 2023 (Az. 9 TaBV 3/23) klar­ge­stellt, dass ein sol­ches Sym­bol die Gül­tig­keit einer Vor­schlags­lis­te beein­träch­ti­gen kann.

Fünf Arbeit­neh­mer eines welt­weit täti­gen Logis­tik­un­ter­neh­mens foch­ten die Wahl des dor­ti­gen Betriebs­rats an. Der Wahl­vor­stand habe, so ihr Argu­ment, ihren Wahl­vor­schlag zu Unrecht zurück­ge­wie­sen, weil das Kenn­wort einen Smi­ley ent­hal­ten habe. Am Ende waren es aber unzu­läs­si­ge Brief­wah­len, die zum gewünsch­ten Ergeb­nis führ­ten, nicht der Smi­ley, um den es im Vor­feld der Wahl rich­tig­ge­hend Streit gab. Ein Blick auf die Hin­ter­grün­de zeigt ein­mal mehr, wie wich­tig es wich­tig ist, bei Betriebs­rats­wah­len auf alle Details zu ach­ten.

Die Geschich­te begann, als die Fünf ihren Wahl­vor­schlag mit dem Kenn­wort „fair.die“ ein­reich­ten. Doch der Wahl­vor­stand wies dies zurück, weil man das pho­ne­tisch mit der Gewerk­schaft ver.di. ver­wech­seln kön­ne. In einem zwei­ten Anlauf schlu­gen die Mit­ar­bei­ter das Kenn­wort „FAIR😊 die Lis­te“ vor. Auch die­sen Vor­schlag lehn­te der Wahl­vor­stand ab, genau wie drei wei­te­re Alter­na­tiv­vor­schlä­ge mit Smi­leys, und ver­sah ihren Wahl­vor­schlag statt­des­sen mit den Namen der bei­den zuerst benann­ten Wahl­be­wer­bern. Zu Recht, urteil­te das LAG Köln nun sehr ein­deu­tig.

 

Kei­ne Smi­leys im Kenn­wort erlaubt

Ein Bild­zei­chen im Kenn­wort der Vor­schlags­lis­te für eine Betriebs­rats­wahl sei unzu­läs­sig, wenn es ledig­lich einen Stim­mungs- oder Gefühls­zu­stand aus­drückt, kei­ne ein­deu­ti­ge Wort­er­satz­funk­ti­on hat und übli­cher­wei­se nicht aus­ge­spro­chen wird, so die Arbeits­rich­ter. Zusätz­lich habe Ver­wechs­lungs­ge­fahr bestan­den, da das Kenn­wort „FAIR😊 die Lis­te“ laut­sprach­lich wie „ver.di-Liste“ klin­ge.

Auch wenn das Gericht damit bestä­tigt hat, dass die Kenn­wor­te zu Recht abge­lehnt wur­den, bei der Wahl also inso­weit alles sei­ne Ord­nung hat­te, hat es die Betriebs­rats­wahl am Ende für unwirk­sam erklärt: Für eine nahe­ge­le­ge­ne Betriebs­stät­te war zu Unrecht Brief­wahl ange­ord­net wor­den.

 

War­um das wich­tig ist

Die­se Ent­schei­dung ist natür­lich ein Ein­zel­fall, ein recht kurio­ser noch dazu. Doch sie ver­deut­licht anschau­lich, dass man bei Betriebs­rats­wah­len stets auf alle Details ach­ten muss.  Ein schein­bar harm­lo­ser Smi­ley kann die Recht­mä­ßig­keit einer gan­zen Wahl beein­flus­sen. Weder Wort­spie­le mit Ver­wechs­lungs­ge­fahr noch Smi­leys sind erlaubt. Und es ist rat­sam, bei der Namens­ge­bung recht­li­che Vor­ga­ben genau zu beach­ten und auch sonst kei­ne all­zu gro­ßen Expe­ri­men­te zu machen, um recht­li­che Kom­pli­ka­tio­nen zu ver­mei­den.

 

Dr. Chris­ti­an Oster­mai­er ist Part­ner bei SNP Schla­wi­en Part­ner­schaft mbB. Er berät Unter­neh­men aller Grö­ßen, meist mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, sowie deren Gesell­schaf­ter in allen Fra­gen des Gesell­schafts­rechts, ins­be­son­de­re auch bei Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen, und des Arbeits­rechts, hier u.a. zu betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Fra­gen, wie dem Abschluss von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen. Dane­ben berät Dr. Oster­mai­er lei­ten­de Ange­stell­te, Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de. Er ver­fügt über umfang­rei­che Erfah­rung in den Berei­chen Bio­tech­no­lo­gie, Soft­ware, Han­del und Ver­si­che­run­gen. https://de.linkedin.com/in/ostermaier-christian-898a3027

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