Die Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Neben der Überwachung des E‑Mail- und Telefonverkehrs versuchen Arbeitgeber auch immer häufiger, den Arbeitsplatz per Video zu überwachen.
In einem Beschluss vom 29. Juni 2004 (1 ARB 21/03) hat das Bundesarbeitsgericht nun festgestellt, dass die dauerhafte Einrichtung einer Videoüberwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz durch eine sichtbar angebrachte Kamera, bei der nicht erkennbar ist, wann die Anlage in Betrieb ist, unzulässig ist. Dies wird damit begründet, dass die Videoüberwachung erheblich in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingreift. Das Bundesarbeitsgericht hat hierbei jedoch klargestellt, dass in jedem Einzelfall eine Abwägung erforderlich ist.
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Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine GmbH eine Karenzentschädigung zurückfordern kann, wenn der ausgeschiedene Geschäftsführer gegen ein vertraglich festgelegtes nachvertragliches Wettbewerbsverbot verstößt. Unternehmen sollten für klare Regelungen in ihren Anstellungsverträgen sorgen, um ihre Interessen auch nach dem Ausscheiden zu schützen. In der dynamischen Welt der Unternehmensführung spielt der Schutz vor Konkurrenz eine zentrale Rolle. Besonders für Geschäftsführer von GmbHs...
Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich Beschlüsse eines Betriebsrats für unwirksam erklärt, obwohl sie, jeder für sich betrachtet, formal korrekt waren. Insgesamt betrachtet umgingen sie aber den gesetzlichen Minderheitenschutz. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Betriebsratswahlen und -beschlüsse nicht nur formal korrekt ablaufen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln erinnert daran, dass Arbeitgeber sich stets die Wichtigkeit des gesetzlichen Minderheitenschutzes in Betriebsratsbeschlüssen bewusst...