Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Die Über­wa­chung von Mit­ar­bei­tern am Arbeits­platz gewinnt immer mehr an Bedeu­tung. Neben der Über­wa­chung des E‑Mail- und Tele­fon­ver­kehrs ver­su­chen Arbeit­ge­ber auch immer häu­fi­ger, den Arbeits­platz per Video zu über­wa­chen.

In einem Beschluss vom 29. Juni 2004 (1 ARB 21/03) hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt nun fest­ge­stellt, dass die dau­er­haf­te Ein­rich­tung einer Video­über­wa­chung der Arbeit­neh­mer am Arbeits­platz durch eine sicht­bar ange­brach­te Kame­ra, bei der nicht erkenn­bar ist, wann die Anla­ge in Betrieb ist, unzu­läs­sig ist. Dies wird damit begrün­det, dass die Video­über­wa­chung erheb­lich in das Per­sön­lich­keits­recht der Arbeit­neh­mer ein­greift. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat hier­bei jedoch klar­ge­stellt, dass in jedem Ein­zel­fall eine Abwä­gung erfor­der­lich ist.

Über den Autor

Aktuelles

Weitere Beiträge des Autors

Auch wegen Streiktagen: Arbeitgeber darf Anwesenheitsprämie kürzen

Das LAG Nürnberg stärkt Arbeitgeber: Anwesenheitsprämien als Sonderleistungen dürfen für Streiktage gekürzt werden, solange die Vereinbarung neutral an Fehlzeiten anknüpft und nicht die Streikbereitschaft beeinflusst. Auch eine überproportionale Kürzung um 1/60 ab dem fünften Fehltag sei zulässig. Die Revision liegt aber bereits beim BAG.   Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte über die Kürzung einer Anwesenheitsprämie für einen Arbeitnehmer zu entscheiden,...

Betriebsratswahl 2026 (IV): Anfechtung – Fristen, Fehler und die Folgen

Was macht eine Betriebsratswahl angreifbar - und was nicht? Im vierten und letzten Teil unserer Mini-Serie “Betriebsratswahlen 2026” prüfen wir, welche Fehler Wahlvorstände vermeiden müssen, welche Fristen gelten und welche Folgen drohen. Und wann Arbeitgeber gut überlegen sollten, ob sie eine Wahl wirklich anfechten wollen.   Die regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen mal wieder vor der Tür. Vom 1. März 2026 bis...