Wie der Presse zu entnehmen war, sind in den USA in den letzten Monaten mehrfach Mitarbeiter auf Grund von Veröffentlichungen auf ihren eigenen Homepages entlassen worden: So wurde einer Stewardess der Delta Airlines gekündigt, weil sie auf ihrer Homepage ein Foto eingestellt hatte, das sie in der Uniform von Delta Airlines zeigte; Microsoft kündigte einem Mitarbeiter, der auf seiner Homepage darüber berichtet hatte, dass Macintosh Rechner an Microsoft geliefert wurden; letztlich entließ Google einen Mitarbeiter, der auf seiner Homepage die Arbeitsbedingungen bei seinem Arbeitgeber negativ dargestellt hatte.
Außerdienstliches Verhalten wie das Betreiben einer Homepage oder eines Weblogs kann auch nach deutschem Arbeitsrecht, gegebenenfalls nach Abmahnung, zu einer Kündigung führen, wenn dieses Freizeitverhalten nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Die Meinungsäußerungsfreiheit des Arbeitnehmers wird hierbei zwar sehr hoch bewertet, doch bestehen auch Rücksichtnahme- und Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Dieser braucht sich nicht gefallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer ihn, seine Waren oder Dienstleistungen oder andere Aspekte des Unternehmens öffentlich herabwürdigt, selbst wenn keine bewußte Geschäfts- oder Rufschädigung und kein Geheimnisverrat damit verbunden ist.
Insofern ist auch in Deutschland Vorsicht geboten, wenn Informationen über den Arbeitgeber beispielsweise in ein Weblog gestellt werden. Insbesondere bei vermeintlichen Missständen beim Arbeitgeber ist Vorsicht geboten: Bevor der Arbeitnehmer an die Öffentlichkeit gehen darf, hat er intern zu versuchen, diese abzustellen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)
Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird. Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen....
Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden? Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams...