RA Dr. Christian Ostermaier zu Fallstricken und Gestaltungsmöglichkeiten beim Erwerb von Vorratsgesellschaften. Bei dem Aufbau einer Gesellschaft wird häufig anstelle der häufig zeitraubenden Neugründung einer Gesellschaft der Erwerb einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft gewählt um möglichst schnell die beabsichtigte Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können ohne dadurch ein persönliches Haftungsrisiko einzugehen. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um Gesellschaften, die bisher noch keinen Geschäftsbetrieb...