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Christiane Buttschardt

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Peter Fabry

Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Michael Goebel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Wolfgang Heinze

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Vergaberecht

Dr. Marius Holdschik

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Markus Kimpel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Lisa Knöll

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Christine Lange

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Christian Lentföhr

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Berater Steuerrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e.V.)

Dr. Christian Ostermaier

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Solicitor (England und Wales)

Dr. Petra Ostermaier

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Stefan Schützendübel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Gero Wilke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
Externer Datenschutzbeauftragter

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Steuerrecht

19.Dez 2024

Vorsicht bei Geschenken an Arbeitnehmer und Geschäftspartner

Geschenke sind ein bewährtes Mittel, um Beziehungen zu stärken – sei es zu Geschäftspartnern, Kunden oder den eigenen Mitarbeitenden. Allerdings bringen sie steuerliche Herausforderungen mit sich, die Unternehmer berücksichtigen müssen. Die richtige Handhabung solcher Zuwendungen ist nicht nur essenziell, um finanzielle Vorteile zu sichern, sondern auch, um unliebsame Überraschungen bei Steuerprüfungen zu vermeiden.   Geschenke an Arbeitnehmer Geschenke an eigene Arbeitnehmer gelten grundsätzlich als Betriebsausgaben und sind steuerlich abziehbar. Hierfür sieht das Einkommensteuergesetz keine Abzugsbeschränkungen vor und das unabhängig von...

„Deutsches Zentrum für …“: Darf ein Unternehmen so heißen?

Der Name eines Unternehmens kann mit über seinen Erfolg entscheiden. Doch die Firmierung darf auch nicht irreführend sein. Erst kürzlich hat das OLG Düsseldorf die Firmierung „Deutsches Zentrum für …“ gekippt - aus gleich zwei Gründen. Der Fall zeigt, wie schmal der Grat zwischen einer mutigen und einer rechtswidrigen Firma sein kann.   Egal in welcher Branche und mit welcher Leistung: Zuallererst kommen potenzielle Kunden häufig mit dem Namen eines Unternehmens, der Firma, in Berührung. Ein Name sollte sprechend sein,...

Rund um die Weihnachtsfeier, Teil 2: Was Arbeitgeber sonst noch wissen sollten

Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe klären wir, wann der Unfallversicherungsschutz auch für die Weihnachtsfeier gilt, warum es wichtig ist, deren Ende klar zu kommunizieren und welche  sozialversicherungsrechtlichen Aspekte Arbeitgeber im Blick behalten sollten. Damit die Weihnachtsfeier sicher und für alle im besten Sinne unvergesslich wird.   Wenn die Weihnachtsfeier vor der Tür steht, gibt es jede Menge zu planen. Die Feier soll schließlich den Teamgeist fördern, zum Gemeinschaftsgefühl im Unternehmen beitragen und im Idealfall für die Mitarbeitenden unvergesslich bleiben....

Weihnachtsfeier: Rechte, Pflichten und Konsequenzen für Arbeitgeber

Weihnachtsfeiern bieten eine tolle Gelegenheit, das Jahr in geselliger Runde ausklingen zu lassen und das Team zu stärken. Doch Arbeitgeber müssen auch wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben im Blick behalten: Wer muss eingeladen werden? Zählt die Teilnahme als Arbeitszeit? Wie umgehen mit Geschenken - und wie mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden?   Alle Restaurants sind längst ausgebucht, die Einladungen sind verschickt, die Teams freuen sich darauf, gemeinsam zu feiern: Der Dezember ist der Monat der Weihnachtsfeiern, in vielen Unternehmen eine feste Tradition. Sie...

Steuerrecht

22.Nov 2024

Inkongruente Gewinnausschüttungen: Mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Gesellschafter

Die Finanzverwaltung lenkt ein: Sollen Gewinne nicht im Verhältnis der Beteiligungsquoten von Gesellschaftern ausgeschüttet werden, reicht ein wirksamer Gesellschafterbeschluss auch für die steuerliche Anerkennung. Das eröffnet neue Möglichkeiten, die Liquidität der Gesellschaft zu schonen und weniger Kapitalertragsteuer zu zahlen.   Es gibt viele Gründe, warum Gesellschafter Gewinne nicht im Verhältnis zu ihrer Beteiligungsquote vereinnahmen möchten. Insbesondere bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und Beratung von Familienunternehmen und Familienmitgliedern gehören inkongruente (disquotale) Gesellschafterrechte zum Standardrepertoire. Eine inkongruente Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Gewinne...