Kategorie: Gesellschaftsrecht

MoMiG

Die lang erwartete Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde nunmehr am 28. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach der in diesem Gesetz vorgesehenen Regelung über das Inkrafttreten gelten die Neuregelungen bereits ab dem 1. November 2008. Näheres zur umfassendsten Reform des GmbH-Gesetzes in den letzten zehn Jahren finden Sie auch hier.

Verabschiedung des Regierungsentwurfs des MoMiG

Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2007 – fast genau ein Jahr nach Vorlage des Referentenentwurfs – den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz „MoMiG“) verabschiedet. Dieser Entwurf beinhaltet die umfassendste Reform des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (kurz „GmbHG“) seit 1980. Derzeit wird mit dem Inkrafttreten der Reform in der...

Elektronisches Handelsregister

Am 10. November 2006 wurde das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister verkündet. Mit dem Gesetz wird das deutsche Registerwesen umfassend reformiert und an das Internetzeitalter angepasst. Bis auf wenige Ausnahmen tritt das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Handelsregister elektronisch geführt werden. Auch die Anmeldungen zur Eintragung sind elektronisch...

Gesellschaftsrecht

28. September 2005

Anforderungen an die Rangrücktrittserklärung

1. Allgemein Damit Kapitalgesellschaften ihren Kapitalbedarf decken können, gewähren Gesellschafter Ihren Gesellschaften oft entsprechende Gesellschafterdarlehen. Um bei einer drohenden Insolvenz der Gesellschaft ggf. den Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO zu vermeiden, wird dann häufig zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern ein Rangrücktritt für diese Darlehensforderung vereinbart. Denn bei der zu erstellenden Überschuldungsbilanz muss ein Darlehen nicht passiviert werden,...

Bekanntmachungen bei der GmbH — Wie?

Geschäftsführer einer GmbH sollten beachten, dass sich bereits vor einigen Wochen die Regelungen über Bekanntmachungen einer GmbH geändert haben. Bisher sah das GmbH-Gesetz an einigen Stellen die Bekanntmachung in den "Blättern der Gesellschaft" vor (vgl. §§ 30 Abs. 2 Satz 2; § 58 Abs. 1 Nr. 1; § 65 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Welche Blätter dies sind, war bisher...

Gesellschaftsrecht

15. September 2004

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Die erste für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Gesellschaftsform. Ab dem 08.10.2004 steht mit der Rechtsform der europäischen Aktiengesellschaft (SE) im Gemeinschaftsgebiet eine neue supranationale Gesellschaftsform zur Verfügung, die in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten wird. Dies wurde durch die EG-Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE) möglich gemacht, die nunmehr am 08.10.2004 in Kraft...

Die Reform des italienischen Gesellschaftsrechts, Teil 2

Der erste Teil des Artikels: Die Reform des italienischen Gesellschaftsrechts, Teil 1 2. Die Società per azioni Eine società per azioni (Aktiengesellschaft) kann nunmehr auch nur durch eine einzelne Person gegründet werden und alle Aktien können lediglich von einem Aktionär gehalten werden. In diesem Fall muss der alleinige Aktionär zwingend zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden. Vor der Eintragung haftet...

Die „Ltd“ – eine wirkliche Alternative zur GmbH?

Die „private limited company by shares“, kurz „Ltd“, ist eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung aus dem englischen Rechtssystem. Aufgrund der uneingeschränkten Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union ist jede korrekt gegründete „Ltd“ berechtigt, ihren Sitz ohne weiteres nach Deutschland zu verlegen. Zwar wird für die Gründung zunächst immer ein Firmensitz in England oder Wales benötigt, danach ist jedoch sofort die Verlegung...

Aktienoptionen für Aufsichtsratsmitglieder

Mit seinem Urteil vom 16. Februar 2004 (II ZR 316/02) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Zulässigkeit der Optionsgewährung an Aufsichtsratsmitglieder Stellung genommen. Soweit die Optionen mit einem bedingten Kapital unterlegt werden, ergibt sich bereits nach einhelliger Meinung aus dem Gesetz, dass die Option nicht an Aufsichtsratsmitglieder ausgegeben werden können. Nun hat der BGH auch für den Fall, dass die...

Erwerb von Vorratsgesellschaften

RA Dr. Christian Ostermaier zu Fallstricken und Gestaltungsmöglichkeiten beim Erwerb von Vorratsgesellschaften. Bei dem Aufbau einer Gesellschaft wird häufig anstelle der häufig zeitraubenden Neugründung einer Gesellschaft der Erwerb einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft gewählt um möglichst schnell die beabsichtigte Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können ohne dadurch ein persönliches Haftungsrisiko einzugehen. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um Gesellschaften, die bisher noch keinen Geschäftsbetrieb...