Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die ausdrücklich regelt, dass der gesetzliche Mindesturlaub auch bei langer Krankheit nicht verfällt, ist wirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Sie gehe gesetzlichen wie tariflichen Regelungen zu Verfallfristen vor. Was Arbeitgeber dazu wissen müssen. In dem Fall, über den in letzter Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat, konnte eine Arbeitnehmerin ihren jährlichen Mindesturlaub über mehrere Jahre nicht...