Wenn der neue Job schon begonnen hat, obwohl noch gar nicht klar ist, ob das alte Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde, können Arbeitnehmer in beiden Arbeitsverhältnissen Urlaubsansprüche haben. Das BAG hat geklärt, wie Unternehmen damit umgehen sollten. Nach einer (fristlosen) Kündigung und dem Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ergeben sich häufig Fragen, wie sich die gleichzeitig bestehenden Arbeitsverhältnisse aufeinander auswirken. Zum...