Die bereits bestehenden Sonderregeln zur Kurzarbeit gelten nun großteils bis Ende Juni. Dr. Petra Ostermaier erklärt, von welchen erleichterten Voraussetzungen und finanziellen Vorteilen Betriebe, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, weiter profitieren. Der Bundestag hat am Freitag, den 18. Februar 2022, die geltenden Sondervorschriften zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Sonst wären die Erleichterungen für von der...