Streitigkeiten über die Verwertung von Fotos oder Videos (inbes.: Werbefilm), die der Arbeitgeber unter Beteiligung von seinen Mitarbeitern zu Werbezwecken für sein Unternehmen anfertigen ließ, beschäftigen die Arbeitsgerichte immer wieder, besonders, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet wurde. In „guten Zeiten“ erklärt der Arbeitnehmer sich gerne zur Mitwirkung bereit, nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters beurteilt er die Verwendung seines Bildes zu...