Teil 2: Kontrolle der Internet- und E-Mail-Nutzung durch den Arbeitgeber Inwieweit es einem Arbeitgeber gestattet ist, die Internet- und E-Mail-Nutzung seiner Arbeitnehmer zu überwachen, ist noch nicht endgültig geklärt. Soweit einem Arbeitnehmer die Privatnutzung von Internet und E-Mail gestattet ist, ist für den Arbeitgeber die Überwachung der Internet- und E-Mail-Nutzung grundsätzlich unzulässig, da er andernfalls in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers...